Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung i.S.d. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung “An der Richard-Wagner-Straße” mit Begründung und Grünordnungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet ist begrenzt:
Im Norden: von dem Gelände der Neißeverkehr GmbH Im Osten: vom Neißedamm Im Süden: vom Grundstück Richard-Wagner-Straße 9 Im Westen: von der Richard-Wagner-Straße
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Bereits 1996 wurde ein Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung B-Plan “An der Richard-Wagner-Straße” durchgeführt und zum Abschluss gebracht. Aus formaljuristischen Gründen ist dieser Plan jedoch unwirksam.
Nunmehr wird ein Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten gem. § 13 a Abs. 2 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB. Eine Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde trotz fehlendem rechtlichen Erfordernisses durchgeführt. Nunmehr soll die Offenlegung des B-Planes auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt werden.
Es kann gem. § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.
Die ursprüngliche Planung wird hinsichtlich der Verkehrsführung, der Lage der Baufelder und des übrigen Festsetzungsinhaltes der Altplanung komplett überarbeitet. Entwickelt werden soll ein allgemeines Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO, mit II- bis III-geschossiger Bebauung in exponierter Lage am Neißedamm.
Die Planung entspricht dem Entwicklungsgebiet des § 8 Abs. 2 BauGB.
Anlagen:
Lageplan
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