Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung eines Teils der Elsterstraße (Flur 43, Teilflächen der Flurstücke 544, 549, 211, 540, 537, 220, 222, 225, 226, 227/1, 228/2, 229 und 230 sowie Flur 43, Flurstücke 209, 221/1, 529 und 525), von Sperlingsgasse 2 bis einschließlich Elsterstraße 25, gemäß Anlage 2.
Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG), § 8, Abs. 3, wird auf eine öffentliche Bekanntmachung, der Absicht der Einziehung, verzichtet. Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Das Bauvorhaben Elsterstraße wurde im September 2009 fertiggestellt. Bei den einzuziehenden Flächen und Teilflächen handelt es sich nach § 8 Abs. 3 BbgStrG um eine Änderung von unwesentlicher Bedeutung. Eine öffentliche Bekanntmachung ist somit nicht erforderlich.
Die eingezogenen Flächen und Teilflächen werden den jeweils dahinter liegenden Grundstücken zugeordnet. Anlagen:
Anlage 1 – Allgemeinverfügung Anlage 2 – Lageplan
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