Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0406/2010  

 
 
Betreff: Erhalt der Polizeiwache Forst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lehmann
Federführend:CDU/DSU - Fraktion Bearbeiter/-in: Urbanek, Ramona
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2010 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2010 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) fordert den Erhalt der Polizeiwache Forst.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Über viele Jahre existiert eine enge Zusammenarbeit zwischen der Polizeiwache Forst und der Stadtverwaltung Forst – speziell mit der örtlichen Ordnungsbehörde. Gerade bei größeren Anlässen und Krisensituationen hat sich der kurze Draht zur Polizeiwache vor Ort bestens bewährt. Beispiel dafür aus der jüngsten Vergangenheit ist die drohende Hochwassersituation in Forst und Umgebung vom 07. bis 10. August 2010.

 

Durch die Polizeistrukturreform sind folgende Auswirkungen für die Kommunen im Landkreis Spree-Neiße und somit auch für die Stadt Forst zu erwarten:

 

  1. Die bestehenden Standards stellen unter Berücksichtigung der sich bereits aus der Polizeireform aus dem Jahr 2002 ergebenden Einschnitte das Mindestmaß an erforderlicher Sicherheit dar. Die Untergrenze hinsichtlich Verfügbarkeit der Polizei und Qualität der Polizeiarbeit ist jetzt schon erreicht. Eine weitere Reduzierung dieses Standards ist ohne spürbare negative Auswirkungen für alle Bereiche des öffentlichen und auch privaten Lebens nicht mehr möglich und geht zu Lasten der inneren Sicherheit im Land Brandenburg. Davon betroffen sind vor allem die Kommunen, die als erste Ansprechpartner vor Ort reagieren müssen. Bereits jetzt können die Kräfte der Polizei die ihnen obliegenden Aufgaben mit den vorhandenen Ressourcen, insbesondere bei Schadenslagen, nur bedingt erfüllen. Eine weitere Personalreduzierung hat fatale Folgen, die in erster Linie die Bürger zu spüren bekommen werden.
     
  2. Eine Lastenumverteilung von oben nach unten (Kernpunkt der Aufgabenkritik hin zu einer höheren Eigenverantwortung der Bürger und zur vollständigen originären Aufgabenwahrnehmung durch die örtlichen Ordnungsbehörden) schon vermutlich den Landeshaushalt auf der einen Seite, führt aber zu einer deutlichen Mehrbelastung der Kommunen. Auf derartige Belastungen sind die Kommunen nicht eingerichtet. Die Grenze des Zumutbaren ist jetzt schon erreicht. Die Auswirkungen werden die Bürger in den Kommunen deutlich zu spüren bekommen.
     
  3. Eine kurzfristige Umsetzung der Pläne der Landesregierung stellt die Kommunen vor vollendete Tatsachen, ohne dass Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in die Arbeit der Expertenkommission mit einbezogen wurden. Eine Betrachtung der Auswirkungen der Reform für die Kommunen gemeinsam mit den Interessenvertretern der Kommunen erfolgte nicht. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind derzeit weder qualitativ noch quantitativ in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben vollumfänglich, ohne die bisher gewohnte polizeiliche Unterstützung zu erfüllen. Hier werden deutliche Defizite bei der Unterstützung zur Umsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen (Durchsetzung Nachtruhe, Hundehalterverordnung usw.) erwartet. Dadurch bedingt lassen sich zukünftig erforderliche Maßnahmen nicht mehr in der gebotenen Eile umsetzen. Ohne die erforderliche polizeiliche Unterstützung kann bei der Umsetzung bestimmter ordnungsbehördlicher Maßnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter in den Ordnungsbehörden nicht mehr gewährleistet werden. Bei vielen ordnungsbehördlich problematischen Einsätzen mit Problemklientel bedarf es regelmäßig der schnellen Unterstützung durch die Polizei. Durch die zu erwartende Strukturänderung wird diese Unterstützung durch die Polizei flächendeckend nicht mehr gewährleistet sein können.
     
  4. Die Kommunen verfügen derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, nicht über ausgebildete Vollzugsbedienstete. Das heißt, die Kommunen sind noch gar nicht in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben ohne Unterstützung der Polizei zu erledigen. Darüber hinaus steht den Kommunen nicht der erforderliche finanzielle Rahmen zur Erfüllung aller obliegenden Aufgaben zur Verfügung, die bisher durch die Polizei im Rahmen von § 2 Brandenburgisches Polizeigesetz wahrgenommen wurden.
     
  5. Es wird erwartet, dass die Kommunen durch das Innenministerium, das auch für die kommunalrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist, durch entsprechende Interessenvertreter in den Prozess der Polizeistrukturreform rechtzeitig und umfassend mit einbezogen werden. Dabei müssen die Bedenken der örtlichen Ordnungsbehörden im Abwägungsprozess Gehör finden.
     
  6. Die derzeitige Alterstruktur der Polizei und die aktuellen Zahlen der Neueinstellungen in den Polizeidienst des Landes Brandenburg stehen in keinem angemessenen Verhältnis. Daraus lässt sich bereits jetzt schlussfolgern, dass sich der Personalsbestand der Polizei demografisch bedingt deutlich reduzieren wird und diese Personalsreduzierung in einem rasten Tempo fortschreiten wird. Dies hat eine nachhaltige Wirkung für die zukünftige Lage der inneren Sicherheit im Land Brandenburg, die sich im Fall einer negativen Kriminalitätsentwicklung nicht ohne Weiteres rückgängig machen lässt. Dem muss bereits jetzt durch die erforderliche Anzahl von Neueinstellungen entgegengewirkt werden.
     
  7. Die über Jahre gewachsene enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei vor Ort und den örtlichen Ordnungsbehörden wird unter den Folgen der Polizeistrukturänderung nicht mehr gewährleistet werden können. In der Folge können die auf beiden Seiten vorhanden Ressourcen und Fähigkeiten nicht mehr effektiv genutzt werden.
     
  8. Wir fordern hiermit den Bürgermeister Dr. Jürgen Goldschmidt auf, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten alles zu unternehmen, den Erhalt der Polizeiwache Forst zu sichern. Dazu zählt auch der Start einer Unterschriftenaktion.