Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt die Vergabe der Fördermittel laut Anlage.
Erläuterungen:
Jährlich werden im Verwaltungshaushalt finanzielle Mittel für die Zuweisung an soziale Einrichtungen in der Stadt Forst (Lausitz) geplant. Die “Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen” (Beschluss-Nr. SVV/0542/2001 vom 7. Dezember 2001) regelt das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren.
Berücksichtigung finden alle bis zum ersten Abgabetermin (30. Juni 2010) eingereichten 14 Anträge mit einer möglichen Förderung entsprechend der Richtlinie in Höhe von 16.097,00 Euro.
Das zur Verfügung stehende Budget für das Haushaltsjahr 2010 wird damit nahezu vollständig ausgeschöpft. Mit dem Restbetrag von 33,21 Euro ist keine weitere sinnvolle Personalkosten- oder Projektförderung mehr möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Vergabeübersicht
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