Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0412/2010  

 
 
Betreff: Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stadach, Angela
Federführend:Fachbereich Tourismus, Marketing und Kultur Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Entscheidung
01.11.2010 
12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt die Vergabe von Fördermitteln im Haushaltsjahr 2010 auf der Grundlage der "Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine" (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26.09.2003) an den "Freundeskreis der Stadtkirche St. Nikolai zu Forst (Lausitz) e.V.” in Höhe von 730,50 €.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf der Grundlage der "Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine" (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26.09.2003). Diese beinhaltet eine Antragsfrist bis zum 30. Juni des laufenden Haushaltsjahres. 2010 wurden bis zum o. g. Stichtag 7 Anträge von Vereinen eingereicht. Diese wurden mit einer Gesamtförderung von 5.220,00 € beschieden. Erstmalig wurden damit die zur Verfügung stehenden Mittel im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) in Höhe von 7.700,00 € nicht ausgeschöpft.

 

Der "Freundeskreis der Stadtkirche St. Nikolai zu Forst (Lausitz)” e.V. hat am 14.09.2010 einen Antrag auf Förderung gestellt.

 

geplantes Vorhaben:

Erneuerung der Zugangstreppe zur Brühlgruft unter der Stadtkirche St. Nikolai

 

Begründung:

Eine zunehmende Zahl von Besuchern der Stadtkirche besichtigt die Gruft, in der sich der Sarg des Grafen Brühl befindet. Um auch künftig einen sicheren Zugang zur Gruft gewährleisten zu können, ist die Erneuerung der Treppe dringend notwendig.

 

Projektkosten:

974,00 €

 

Beantragte Förderung:

800,00 €

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung orientiert sich an der Richtlinie, die eine maximale

Förderung von 75 % der Projektkosten zulässt.

 

Aufgrund der besonderen lokalen, regionalen und überregionalen Bedeutung der Gruft als historisch wertvolle und touristisch wichtige Anlage in der Stadtkirche St. Nikolai wird die Bewilligung der beantragten Förderung als Einzelfallentscheidung empfohlen. U.a. wird mit

dieser Maßnahme der Zugang zur Gruft gewährleistet, der Besucherverkehr kann somit aufrechterhalten werden (Förderung einer touristischen Entwicklung in der Stadt; Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit eines bedeutenden kulturellen Erbes).

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

34400.71800

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm. über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

730,50

EUR

7.700,00

EUR

5.220,00

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift