Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung eines Teils vom öffentlichen Parkplatz Elisabethstraße/Mühlenstraße, Flur 16, Teilflächen der Flurstücke 380/3, 393/154, 380/2 gemäß Anlage 2.
Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG), § 8 Abs. 3, wird auf eine öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung verzichtet. Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Im bestätigten Umsetzungsplan 2009 bis 2011 im Förderprogramm “Aktive Stadtzentren” ist festgeschrieben, die Fläche Mühlenstraße, Rüdigerstraße, Elisabethstraße aufzuwerten. Über die Maßnahmen im Umsetzungsplan wurde am 27.04.2010 im Sanierungsbeirat infor-miert.
Der Fachbereich Stadtentwicklung hat mit der Planung das Ingenieurbüro IPRO Lausitz beauftragt. Der Maßnahmeplan sieht vor, mit den Arbeiten noch im Jahr 2010 zu beginnen. Die Entwurfsplanung mit Bearbeitungsstand vom 26.08.2010 wurde im Sanierungsbeirat am 31.08.2010 vorgestellt und einstimmig befürwortet.
Der Parkplatz verfügt im Bestand über 27 Stellflächen und den Wertstoff-Containerstellplatz (Anlage 3).
Nach Abschluss der Umgestaltung werden noch 6 Stellflächen zur Verfügung stehen, der Containerstellplatz und die Zufahrten zum Gebäude der NBB (Anlage 2). Die Zufahrt zur “Mühlgrabenrampe” bleibt hiervon unberührt.
Die Einziehung von Teilflächen vom öffentlichen Parkplatz bezieht sich auf die Einziehung von 21 Stellflächen mit den anteiligen Fahrgassen (Anlage 2). Die eingezogenen Flächen werden Grünanlage.
Die öffentlich gewidmete Parkplatzfläche ist kein gesondertes Flurstück. Von daher werden nur Teile der Flurstücke 380/3, 393/154 und 380/2 eingezogen. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Flächen vermessen und das Kataster fortgeschrieben.
Durch Stadtumbaumaßnahmen hat der öffentliche Parkplatz an Bedeutung verloren. Er wird nur in sehr geringem Umfang genutzt. Von daher ist im Umsetzungsplan bestätigt, diese Fläche durch eine Freiflächengestaltung aufzuwerten. Der Rückbau von 21 Stellflächen auf diesem Parkplatz ist von unwesentlicher Bedeutung. Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG), § 8 Abs. 3, wird auf eine öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes verzichtet. Anlagen:
Anlage 1 – Allgemeinverfügung Anlage 2 – Lageplan Anlage 3 – Lageplan
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