Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ab 2011.
Erläuterungen:
Die Beschlussfassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze ist aus folgenden Gründen erforderlich:
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Erhöhung des Hebesatzes in der Grundsteuer B ist im Jahr 2011 mit Mehrerträgen in Höhe von ca. 116.000,- € zu rechnen.
Anlagen:
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