Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0433/2010  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ab 2011

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Peschke, Marina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
08.11.2010 
17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.11.2010 
17. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2010 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zur Beschlussvorlage Hebesatzsatzung
Hebesatzsatzung 2011

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ab 2011.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Beschlussfassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze ist aus folgenden Gründen erforderlich:

 

  1. Die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes der Grundsteuer B wurde mit dem Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2010 unter dem Punkt C I.1. als geplante Konsolidierungsmaßnahme beschlossen. Der Grundsteuerhebesatz der Grundsteuer B soll demnach im Haushaltsjahr 2011 von 375 v.H. auf 400 v.H. angehoben werden. Der Grundsteuerhebesatz der Grundsteuer A und der Gewerbesteuerhebesatz bleiben unberührt.

 

  1. Die Notwendigkeit, die Hebesätze bzw. die Erhöhung des Hebesatzes in der Grundsteuer B in einer separaten Hebesatzsatzung zu regeln, ergibt sich sowohl aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität als auch aus Liquiditätsgründen. Die Abgabenbescheide für das Jahr 2011 werden im Dezember 2010 erstellt und im Januar 2011 an die Steuerpflichtigen versandt. Diese sollen geeigneter Weise bereits den für das Veranlagungsjahr gültigen Hebesatz ausweisen. Das spätere Erteilen von Änderungsbescheiden an alle Zahlungspflichtigen ist mit zusätzlichem Personal- und Sachaufwand verbunden und soll vermieden werden. Zudem stehen die aus der Hebesatzerhöhung resultierenden Mehreinnahmen dem Haushalt zeitnah zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Erhöhung des Hebesatzes in der Grundsteuer B ist im Jahr 2011 mit Mehrerträgen in Höhe von ca. 116.000,- € zu rechnen.

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm. über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Beschlussvorlage Hebesatzsatzung (53 KB)    
Anlage 2 2 Hebesatzsatzung 2011 (49 KB)