Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten genehmigen gemäß § 81 der Gemeindeordnung sowie § 4 Nr. 3 der Haushaltssatzung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 Euro für Bewirtschaftungskosten.
Erläuterungen:
Bisher sind 24.900 Euro als überplanmäßige Ausgaben eingestellt worden. Die Bewirtschaftungskosten steigerten sich durch Fernwärmeabrechnungen bedingt durch eine lange Heizungsperiode sowie veränderter Abrechnungsmodalitäten, welche in der Planungsphase nicht absehbar waren. Die Bewirtschaftungskosten sind im einzelnen in einem Deckungszähler lt. Anlage zu § 4 der Haushaltssatzung 2010 bei Haushaltsstelle 06100.54110 dargestellt. Der Mehraufwand bezieht sich auf die Gesamtausgaben aller darin enthaltener Haushaltsstellen und betreffen insbesondere die Feuerwehrgerätehäuser Mitte und Süd, Grundsschulen Forst Mitte und Keune sowie das Veranstaltungszentrum und Freibad. Die Deckung wird über Einsparungen im Verwaltungshaushalt, s. Anlagen, realisiert.
Anlagen:
Einsparung bei: 06000.53100 Miete für Datenverarbeitungsgeräte 20.000 € 79100.62000 Regionalvermarktung 13.000 € 91400.80700 Kassenkreditzinsen 17.000 €
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