Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0457/2010  

 
 
Betreff: Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Schulspeisung der Grundschulen in städtischer Trägerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Urbanek, Ramona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
08.11.2010 
Sondersitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales zurückgestellt   
15.11.2010 
Sondersitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
08.11.2010 
17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.11.2010 
17. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2010 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Höhe der Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Schulspeisung der Grundschulen in städtischer Trägerschaft von 1,43 Euro auf 2,00 Euro pro Portion ab 1.1.2011.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Seit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2003, Beschlussvorlage SVV 1055/2003, blieb die Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Schulspeisung in Höhe von 1,43 Euro pro Portion unverändert.

Durch den Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Essenherstellung und Essenlieferung für die drei kommunalen Kindertagesstätten und fünf kommunalen Schulen und eines Konzessionsvertrages zur Essenportionierung, -ausgabe und Reinigung der Essenausgabestellen und Geschirr in drei kommunalen Kindertagesstätten und fünf kommunalen Schulen (beide Verträge mit Wirkung vom 01.08.2009) konnte der Gesamtessenpreis für Grundschulen von 2,66 Euro pro Portion auf 2,50 Euro pro Portion gesenkt werden. Seit diesem Zeitpunkt beträgt damit der städtische Essengeldzuschusswert pro Portion an Grundschulen 1,07 Euro (davor 1,23 Euro).

Mit Blick auf diesen Essengeldzuschusswert erhielt die Stadt Forst (Lausitz) von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 12.08.2010 unter anderem folgende Auflage:

“11.              Bis zum 31.12.2010 sind die notwendigen Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen, um den Zuschuss der Stadt für die Essenversorgung an den Grundschulen ab 01.01.2011 haushaltswirksam zu senken (Punkt 15 HSK).”

Mit der Erhöhung der Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten um 0,57 Euro pro Portion kann der bisherige Zuschuss von 1,07 Euro auf 0,50 Euro pro Portion abgesenkt werden, was zur Erfüllung der o. g. Auflage führen dürfte.

Ausgehend von Jahresportionszahlen im Grundschulbereich (2007 - 96.478 Portionen, 2008 - 96.782 Portionen und 2009 - 97.085 Portionen) könnte im Jahr 2011 mit einer Kosteneinsparung um 55.000 Euro gerechnet werden.

Im Land Brandenburg wird die Bezuschussungspraxis noch unterschiedlich behandelt.

Gemeinden, die es sich leisten können, wie Spremberg  bezuschussen die Schulspeisung z. B. mit 0,94 Euro pro Portion, Gemeinden mit Sparzwang, wie z. B. auch Guben, bezuschussen die Schulspeisung gar nicht.