Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau und Planung bestätigt die Entwurfsplanung zur Gestaltung und Verbesserung des innerstädtischen Neißeumfeldes am Kegeldamm.
Erläuterungen:
Die Verwaltung hat am 02.07.2009 und am 03.06.2010 den Ausschuss über den Planungsstand zum Bauvorhaben “Gestaltung und Verbesserung des innerstädtischen Neißeumfeldes am Kegeldamm” informiert.
Der Planungsbereich umfasst den Straßenraum des Kegeldamms einschl. der Einmündung Sorauer Straße und des ehemaligen Brückenvorbereiches “Seufzersteg” im Süden sowie den Brückenbereich der Langen Brücke und des Gutenbergplatzes im Norden, die Promenade mit der Kastanienallee sowie die Neißewiesen in diesem Abschnitt.
Die Planung des Bauvorhabens erfolgt durch die Gruppe Planwerk Berlin.
Die Ausschussmitglieder haben in ihrer Sitzung am 03.06.2010 die Beteiligung der Fraktionen der SVV angeregt, um sich aktiv in die Planung des Kegeldamms sowie des Neißeumfeldes einbringen zu können. Die Unterlagen wurden am 10.06.2010 an die Fraktionsvorsitzenden versandt. Die Hinweise, Anregungen und Bedenken der Fraktionen konnten bis zum 07.10.2010 dem Fachbereich Bauen übermittelt werden.
Am 29.06.2010 wurde das Gestaltungskonzept durch die Verwaltung auf Einladung der SPD-Fraktion während der Sitzung der Fraktion nochmals erörtert. Die Ergebnisse der Diskussion und die Vorschläge wurden bei der weiteren Planung abgewogen und teilweise berücksichtigt. Über weitere Hinweise, Anregungen und Bedenken wurde die Stadt Forst (Lausitz) nicht informiert.
Folgende bisherigen Anregungen, Bedenken und Hinweise wurden in die Planung aufgenommen bzw. in ähnlicher Form berücksichtigt:
- Bezogen auf den im Neißevorland geplanten Radweg gibt es grundsätzlich keine Bedenken. Es wird eine bituminöse Befestigung empfohlen. Der Radweg wird durch die Fahrzeuge der Gewässerunterhaltung be- und überfahren und soll entsprechend bemessen werden. Der Hochwasserquerschnitt, das Neißevorland, wird durch den Radweg nicht eingeengt und nicht beeinträchtigt. Es muss jedoch bei starkem Hochwasser mit einer teilweisen Zerstörung des Radweges gerechnet werden. Der Bau des Radweges hat Auswirkungen auf das FFH-Gebiet, Art und Umfang des Eingriffs sind in einer Vorprüfung festzustellen. Der in der Neißeaue geführte Radweg beginnt in Höhe der Eisenbahnbrücke und endet ca. 230 m hinter der “Langen Brücke”.
- Der Bepflanzung bzw. Rodung im Bereich des Neißeufers wird zugestimmt, weil eine Uferbepflanzung die Uferböschung stabilisiert, die Bepflanzung darf jedoch nicht “buhnenförmig” erfolgen und den Abfluss beeinträchtigen.
- Dem Standort der Bootsanlegestelle wurde durch die Untere Wasserbehörde zugestimmt, die Beräumung des Flussbettes von Brückentrümmern ist erforderlich. Zur weiteren Optimierung erfolgt die Abstimmung mit dem Forster Kanusportverein sowie mit der PARIJA GmbH, die geführte Kanutouren u.a. auf der Neiße durchführt.
- In den Einmündungsbereichen am Gutenbergplatz, an der Straße Am Haag, an der Max-Fritz-Hammer-Straße sowie an der Sorauer Straße werden Stellplatzanlagen vorgesehen. Darüber hinaus ist das Parken fahrbahnbegleitend möglich.
- Die Optimierung der Fahrbahnbreiten wurde geprüft. In Abhängigkeit von der gesamten öffentlichen Breite sowie der notwendigen Breiten für die Nebenanlagen erfolgt ausgehend von dem Gutenbergplatz bis zur Sorauer Straße eine Aufweitung der Fahrbahn von 5,50 m auf 7,50 m.
- Die aufgrund der linearen Bordführung im Bereich der Max-Fritz-Hammer-Straße und Sorauer Straße bisher geplanten Grünflächen auf der jeweils nordseitig befindlichen Nebenanlage werden befestigt. Auf der Fläche an der Max-Fritz-Hammer-Straße ist ggf. ein Stück Baum vorzusehen, die Fläche ist auch geeignet als Fahrradstellanlage.
- Die Belange des barrierefreien Bauens werden berücksichtigt, u.a. sind die Gehwege sowie der gemeinsame Geh-/Radweg entsprechend in ausreichender und teilweise auch in komfortabler Breite geplant.
- Die Einbeziehung der denkmalgeschützten Fragmente der “Langen Brücke” wird befürwortet. Die Planungen im Bereich der Brückenköpfe und der Treppenanlagen müssen in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden, auf die historische Bausubstanz muss eingegangen werden. An den Brückenköpfen werden bei der weiteren Planung Strom- und Wasseranschlüsse vorgesehen.
- Im Neißevorland werden Flächen für Sport und Spiel sowie Aufenthaltsflächen eingeplant. Die Ausstattung der Flächen mit Geräten muss mit den zuständigen Wasser- und Umweltbehörden im Weiteren abgestimmt werden.
Bei der Abwägung der Hinweise, Anregungen und Bedenken wurde besonderes Augenmerk auf die im Zusammenhang mit den touristischen Zielen der Stadt Forst (Lausitz) stehende Erlebbarmachung des Kegeldamms mit dem Neißevorland gelegt. Dabei ist die fußläufige sowie die fahrradtouristische Erschließung des Bereichs Prämisse für die Abwägung.
Folgende Anregungen und Hinweise konnten nicht berücksichtigt werden:
- Es ist die Fällung der vorhandenen weißblühenden Kastanienallee und die Neupflanzung einer Baumallee aus gestalterischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde vorgesehen. Ziel ist die Erhaltung des lebendigen Kulturerbes für nachfolgende Generationen. Auf Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde wurde das Sachverständigenbüro Jochen Brehm aus Berlin mit der Erarbeitung des Gutachtens zum Zustand, zur Verkehrssicherheit und zur Erhaltenswürdigkeit der Rosskastanienallee beauftragt. Der Gutachter stellte fest, dass die 54 vorhandenen Altbäume überwiegend der Vitalitätsstufe 2 (Stagnationsphase, geschädigter Baum) sowie den Schadstufen 1 (= leicht bis mittelstark geschädigt) und 2 (= mittelstark bis stark geschädigt) zugeordnet werden müssen. Bei den 36 vorhandenen Jungbäumen, die überwiegend als vitale Bäume bzw. gesunde bis leicht geschädigte Bäume eingeschätzt werden, besteht der Sachverhalt, dass nur ein eingeschränktes Lichtraumprofil vorhanden ist. Ca. 80 % der Altbäume können ihre Funktion bei Beibehaltung der Standortbedingungen nur noch max. 10 Jahre erfüllen, wobei die straßenseitigen Altbäume in 10 Jahren aufgrund von Sicherheitsproblemen fast vollständig verschwunden sein werden. 4 Bäume müssten sofort gefällt werden. Die Reststandzeit wird sich aufgrund der geplanten Baumaßnahmen weiter verkürzen. Bei den Jungbäumen werden dringende Erziehungs- und Aufbauschnittmaßnahmen zur Herstellung der erforderlichen Lichtraumprofile erforderlich, wodurch relativ große Astungswunden entstehen. Darüber hinaus wäre unter Berücksichtigung der Erreichung des Gestaltungsziels eine Erhaltungsabwägung erforderlich. Der Gutachter empfiehlt bei einer Neupflanzung aufgrund des Auftretens der Rosskastanien-Miniermotte (regelmäßige Verbräunung des Laubes im Sommer führt zu raschem Laubverlust sowie der Funktion als Schattenspender, Windschutz und “grüner Alleentunnel”) die Pflanzung von rotblühenden Rosskastanien.
- Die Bepflanzung des Neißevorlandes wird mit Verweis auf die Hochwasserschutz-Richtlinien abgelehnt.
- Eine “Umpflanzung” der Bootsanlegestelle wird abgelehnt.
- Eine Verbreiterung des Deiches in Richtung Neißeaue wird wegen der Einengung des Hochwasserquerschnittes nicht befürwortet.
Der gegenwärtige Planungsstand berücksichtigt keine Aussagen zur Stadtmöbilierung und Beleuchtung.
Auf der Grundlage des Planungsstandes werden die Baukosten ca. 2.000 TEUR betragen. Es ist eine Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, Förderprogramm: INTERREG IV A, In Höhe von 85 % in Aussicht gestellt. Das positive Votum des Begleitausschusses liegt vor. Die fördertechnische Bearbeitung, somit die Schaffung der Grundlagen für den Abschluss des fördermittelrelevanten Vertrages mit der polnischen Verwaltungsbehörde (= Zuwendungsbescheid), erfolgt nach Vorliegen der Genehmigungsplanung.
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