Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0475/2010  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2011/2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bohla
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
05.01.2011 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales abgelehnt   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.01.2011 
18. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2011 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung
Zuordnung von Straßen
Karte Schulbezirke

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2011/2012.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, “für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist”. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§106 (5) BbgSchulG).

 

Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest

(§ 103 (4) BbgSchulG). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom

9. April 2010 schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 25 Schüler/innen vor.

 

Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst gleich starke Klassen gebildet werden.

 

Im Schuljahr 2011/2012 werden 143 Schüler/innen (Stand 1. Dezember 2010) in städtische Schulen eingeschult. Ausgehend von dem Beschluss SVV/0474/2010 "Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) und Beschluss zur Auflösung der Grundschule Noßdorf und der Grundschule Keune" und den Schulanfängerzahlen wurde folgende Verteilung der ersten Klassen vorgenommen:

 

Grundschule

Anschrift

Klassen-

anzahl

Schüler-

anzahl

Forst Mitte

Max-Fritz-Hammer-Straße 15

zwei

59

Keune

Keuner Straße 100

eine

25

Nordstadt

Frankfurter Straße

zwei

59

 

Aus den Erfahrungswerten der letzten Einschulungsjahre sind in städtischen Schulen für das Schuljahr 2011/2012 ca. 15 Zurückstellungen zu erwarten. Die diesbezüglichen Entscheidungen treffen die jeweiligen Schulleitungen nicht vor dem Monat Mai. Deshalb kann die daraus resultierende Schülerreduzierung hier noch keinem Schulstandort zugeordnet werden. Diese Feststellung ist besonders im Zusammenhang mit den Schülerzahlen der Grundschule Forst Mitte und der Grundschule Nordstadt zu beachten.

FLEX-Klassen werden in den Grundschulen Nordstadt, Forst Mitte und Keune geführt.

 

Anlagen:

Anlagen:

-          Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen  

       in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2011/2012

-      Zuordnung von Straßen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung (7 KB)    
Anlage 2 2 Zuordnung von Straßen (14 KB)    
Anlage 3 3 Karte Schulbezirke (2408 KB)