Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2011/2012. Erläuterungen:
Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, “für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist”. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§106 (5) BbgSchulG).
Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest (§ 103 (4) BbgSchulG). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 9. April 2010 schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 25 Schüler/innen vor.
Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst gleich starke Klassen gebildet werden.
Im Schuljahr 2011/2012 werden 143 Schüler/innen (Stand 1. Dezember 2010) in städtische Schulen eingeschult. Ausgehend von dem Beschluss SVV/0474/2010 "Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) und Beschluss zur Auflösung der Grundschule Noßdorf und der Grundschule Keune" und den Schulanfängerzahlen wurde folgende Verteilung der ersten Klassen vorgenommen:
Aus den Erfahrungswerten der letzten Einschulungsjahre sind in städtischen Schulen für das Schuljahr 2011/2012 ca. 15 Zurückstellungen zu erwarten. Die diesbezüglichen Entscheidungen treffen die jeweiligen Schulleitungen nicht vor dem Monat Mai. Deshalb kann die daraus resultierende Schülerreduzierung hier noch keinem Schulstandort zugeordnet werden. Diese Feststellung ist besonders im Zusammenhang mit den Schülerzahlen der Grundschule Forst Mitte und der Grundschule Nordstadt zu beachten. FLEX-Klassen werden in den Grundschulen Nordstadt, Forst Mitte und Keune geführt.
Anlagen: - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2011/2012 - Zuordnung von Straßen
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