Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0466/2010 (neu)  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung zum Straßenbau Euloer Straße, 2. Bauabschnitt, von Waldstraße bis vor die Einmündung August-Bebel-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr TzscheuschnerBezüglich:
SVV/0466/2010
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
06.01.2011 
23. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
12.01.2011 
18. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
173025-C
173026-C
173027-C
173024-C
173028-C

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung zum Straßenbau Euloer Straße, von Waldstraße bis vor die Einmündung August-Bebel-Straße.

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro RWM aus Cottbus beauftragt, das Straßenprojekt zur Umsetzung des Bauvorhabens zu planen. Dieses Büro hat bereits den 1. Bauabschnitt der Euloer Straße einschließlich der Anbindung an den Kreisverkehr, Spremberger Straße, geplant.

 

Durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Süd, Hauptsitz Cottbus, wurden der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2011 Fördermittel für das Bauvorhaben, Euloer Straße, 2. Bauabschnitt, in Aussicht gestellt.

 

Im Ausschuss für Bau und Planung am 13.11.2008 wurde die Entwurfsplanung vorgestellt.

Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes “Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)” werden zurzeit nicht umgesetzt, da es keine konkre­ten terminlichen Festlegungen durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg gibt, wann die B 112n neu realisiert wird. Aus dem vorgenannten Grund endet die förderfähige Baumaß­nahme vor dem Einmündungsbereich August-Bebel-Straße.

 

Die Stetigkeit der Verkehrsführung ist beizubehalten. Die Fahrbahnbreite wird, wie im 1. Bau­abschnitt, mit 5,50 m hergestellt. Der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und der damit verbundenen Ausbaubreite wird Rechnung getragen.

 

Ziel der Baumaßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des bezeichneten Straßenabschnittes der Euloer Straße. Hauptziel dieser Straßenplanung ist die Berücksichtigung der gestalterischen und ökologischen Belange und somit auch eine Stetigkeit in der Verkehrsführung herbeizuführen. Wichtige straßenraum­spezifische Ziele sind dabei die Verkehrssicherheit und der Straßenverlauf, die Wirtschaft­lichkeit, die Umweltverträglichkeit sowie eine uneingeschränkte Nutzung aller Teileinrich­tungen der öffentlichen Verkehrsanlage für alle Verkehrsteilnehmer.

 

Die Begegnungshäufigkeit Lkw/Lkw ist wegen der Höhenbegrenzung im Bereich der Unter­führung als gering einzuschätzen.

 

Nach Rücksprache mit der Polizei und der Verkehrsbehörde des Landkreises sind im 1. Bau­abschnitt keine Auffälligkeiten im Unfallgeschehen hinsichtlich der Fahrbahnbreite in den letzten Jahren aufgetreten.

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 02.11.2010 statt. Das erläuterte Projekt fand Zustimmung.

 

Engstelle in der Trassierung bildet die Unterführung der Bahnanlage. Änderungen an der Bahnanlage werden ausgeschlossen. Die Höhenbegrenzung mit 3,50 m bleibt bestehen. Der Begegnungsfall Pkw/Pkw kommt zur Ausführung.

 

Bei der vorliegenden Planung wird ein einseitiger Geh- und Radweg vorgesehen. Auf der westlichen Straßenseite wird ein Bankett aus Schotterrasen mit einer Breite von 1,00 m vor­gesehen. Dieses Bankett wird befahrbar hergestellt.

 

Durch die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) und die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG werden ebenfalls umfangreiche Erneuerungsarbeiten der unterirdischen Medien erforderlich. Dabei soll grundsätzlich das anfallende Niederschlags­wasser in den Seitenbereichen zur Versickerung gelangen. In schwierigen Bereichen sind auch abschnittsweise Sickerrigolen bzw. auch kurze Niederschlagswasserkanäle vorgesehen. Für die Ableitung des Niederschlagswassers in den unterirdischen Seitenbe­reichen/Mulden ist Grunderwerb erforderlich.

 

Im Bereich der Unterführung liegt eine technische Lösung zur schadlosen Ableitung des Niederschlagswassers vor, welche mit der Vorstellung der Ausführungsplanung Abwasser detailliert erläutert wird.

 

Die Straßenbeleuchtungsanlage wird neu errichtet.

 

Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs wurden folgende Kosten der einzelnen Teileinrichtungen geschätzt:

 

-           Straßenbau              422.000,00 EUR             

-           Straßenbeleuchtung              36.000,00 EUR

-           Grundstückszufahrten              39.000,00 EUR

 

Für die Finanzierung des Bauvorhabens wurde ein Fördermittelantrag über das Programm zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg im März 2009 gestellt. Die Zuwendung soll für die Jahre 2011 und 2012 ausgereicht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

-          Lageplan Euloer Straße

-          Ausbauquerschnitt Unterführung

-          Ausbauquerschnitt Fahrbahnbreite

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 173025-C (209 KB)    
Anlage 3 2 173026-C (213 KB)    
Anlage 4 3 173027-C (250 KB)    
Anlage 1 4 173024-C (57 KB)    
Anlage 5 5 173028-C (65 KB)