Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erste Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz), die Änderung der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend der Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Entsprechend des Punktes 3.3 der Auflagen zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 bis 2019 ist die Angemessenheit der Kostensätze der Satzung für erstattungspflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr zu überprüfen. Mit Schreiben vom 28.09.2010 wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße das Prüfergebnis der Überprüfung der Kostensätze übergeben. Die Überprüfung erfolgte für die am häufigsten zum Einsatz kommenden Fahrzeuge. Die Ermittlung der Kostensätze erfolgte auf der Grundlage der durchschnittlich ermittelten Sachkosten der Fahrzeuge, der Abschreibung entsprechend der Beschaffungskosten und der Einsatzzeiten der letzten drei Jahre.(Anlage 2) Rechtsgrundlage für die Erstellung von Satzungen zur Berechnung von Kostenersatz ist der § 45 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24. Mai 2004, entsprechen § 45 Abs. 4 können Pauschalbeträge festgelegt werden. Das Ergebnis der Überprüfung zeigte eine deutliche Erhöhung der Kostensätze insbesondere im Fahrzeugbereich.(Anlage 4) Die Personalkosten wurden der allgemeinen Entwicklung angepasst. Die Kostenermittlung wurde erstmals rechnerisch anhand vorliegender Werte durchgeführt, bisher erfolgte dieses durch die Übernahme und Anpassung von Mustersatzungen. Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Änderung Punkte 1 - Personaleinsatz und 2 - Fahrzeugeinsatz der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz), die Punkte 3 - zeitweise Überlassung von Geräten und Ausrüstungen und 4 - Leistungen mit Pauschalbeträgen bleiben unverändert.
Anlagen:
Anlage 1: Erste Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz) Hier: Änderung der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz)
Anlage 2: Kalkulation Kosten Feuerwehr
Anlage 3: Interkommunaler VergleichÜbersicht Kostenersatz und Entgelte für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr(Auszug)Stand 25.01.2011
Anlage 4: Änderungssynopse
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