Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0503/2011  

 
 
Betreff: Bund-Land-Programm Städtebauliche Sanierungsmaßnahme /Bund-Land-Programm Stadtumbau Ost, Teilprogramm Aufwertung
Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes in der Gebietskulisse des Stadtumbaus Forst (Lausitz) mit den Sanierungsgebieten gemäß B.9 der Förderrichtlinie ´99 zur Stadterneuerung des MSWV vom 12.02.1999 sowie der NBest-Städtebau
hier: Beschluss zur Aufhebung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Sanierungsbeirat Vorberatung
01.03.2011 
7. Sitzung des Sanierungsbeirates ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
02.03.2011 
19. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.03.2011 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes in der Gebietskulisse des Stadtumbaus Forst (Lausitz) mit den Sanierungsgebieten “Nordstadt”, “Nordost”, “Innenstadt” und “Westliche Innenstadt” gemäß B.9 der Förder­richtlinie `99 zur Stadterneuerung des MSWV vom 12.02.1999 sowie der NBest-Städtebau.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wurde in der Sitzung am 09.05.2003 der Beschluss und in der Sitzung am 12.12.2003 der Änderungsbeschluss zur Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes in der Gebietskulisse des Stadtumbaus Forst (Lausitz) mit den Sanierungsgebieten “Nordstadt”, “Nordost”, “Innenstadt”, und “Westliche Innenstadt” gemäß B.9 der Förder­richtlinie ´99 zur Stadterneuerung des MSWV vom 12.02.1999 sowie der NBest-Städtebau gefasst. Grundlage bildete die Förderrichtlinie ´99 zur Stadterneuerung.

 

In den Städtebauförderungsrichtlinien des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (StBauFR) vom 09.07.2009 existiert der Fördergegenstand B.9 nicht mehr. Grundsätzlich sind in der StBauFR vom 09.07.2009 die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Handlungsfeld B.3, Ordnungsmaßnahmen im Handlungsfeld B.4 und Freiflächengestal­tungen im Handlungsfeld B.5, unabhängig von den Baukosten und der daraus resultierenden Förderhöhe, integriert. Die Kontingentierung  des Fördergegenstandes B.9 entfällt. Jedes Einzelvorhaben ist in den durch die Bewilligungsbehörde zu bestätigenden integrierten Um­setzungsplan aufzunehmen.

 

Mit den veränderten Rahmenbedingungen wurde die rechtliche Grundlage für die Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes in der Gebiets­kulisse des Stadtumbaus Forst (Lausitz) mit den Sanierungsgebieten “Nordstadt”, “Nordost”, “Innenstadt” und “Westliche Innenstadt” gemäß B.9 der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneue­rung des MSWV vom 12.02.1999 sowie der NBest-Städtebau entzogen. Die Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) ist außer Kraft zu setzen.