Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Kommunalen Grundsätze zur Förderung von Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der “Allgemeinen Städtebauförderung” nach der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung. Erläuterungen:
Durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wurde in der Sitzung am 29.09.2000 der Beschluss zu den Kommunalen Grundsätzen zur Förderung von Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der “Allgemeinen Städtebauförderung” nach der Förderrichtlinie 99 zur Stadterneuerung gefasst.
In den Städtebauförderungsrichtlinien des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (StBauFR) vom 09.07.2009 existiert der Fördergegenstand B.4.3 nicht mehr. Grundsätzlich sind in der StBauFR vom 09.07.2009 Ordnungsmaßnahmen im Handlungsfeld 4 integriert. Die Kontingentierung des Fördergegenstandes B.4.3 der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung entfällt. Jedes Einzelvorhaben ist in den durch die Bewilligungsbehörde zu bestätigenden Integrierten Umsetzungsplan aufzunehmen.
Mit den veränderten Rahmenbedingungen wurde die rechtliche Grundlage für die Kommunalen Grundsätze zur Förderung von Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der “Allgemeinen Städtebauförderung” nach der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung entzogen.
Die Kommunalen Grundsätze zur Förderung von Ordnungsmaßnahmen sind außer Kraft zu setzen. |
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