Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt “Forster Innenstadt” gemäß Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Programm “Die Soziale Stadt” vom 26.06.2001. Erläuterungen:
Durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wurde in der Sitzung am 04.07.2008 der Beschluss sowie in der Sitzung am 12.09.2008 der Änderungsbeschluss zur Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt “Forster Innenstadt” gemäß Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Programm “Die Soziale Stadt” vom 26.06.2001 gefasst. Grundlage bildete die Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung.
In den Städtebauförderungsrichtlinien des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (StBauFR) vom 09.07.2009 existiert der Fördergegenstand B.9 nicht mehr. Grundsätzlich sind in den StBauFR vom 09.07.2009 die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Handlungsfeld B.3, Ordnungsmaßnahmen im Handlungsfeld B.4 und Freiflächengestaltungen im Handlungsfeld B.5, unabhängig von den Baukosten und der daraus resultierenden Förderhöhe, integriert. Die Kontingentierung des Fördergegenstandes B.9 entfällt. Jedes Einzelvorhaben ist in den durch die Bewilligungsbehörde zu bestätigenden Integrierten Umsetzungsplan aufzunehmen.
Mit den veränderten Rahmenbedingungen wurde die rechtliche Grundlage für die Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt “Forster Innenstadt” gemäß Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Programm “Die Soziale Stadt” vom 26.06.2001 entzogen.
Die Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) ist außer Kraft zu setzen. |
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