Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0506/2011  

 
 
Betreff: Bund-Länder-Programm Soziale Stadt
Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt "Forster Innenstadt" gemäß Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Programm "Die Soziale Stadt" vom 26.06.2001
hier: Beschluss zur Aufhebung der Förderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Sanierungsbeirat Vorberatung
01.03.2011 
7. Sitzung des Sanierungsbeirates ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
02.03.2011 
19. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.03.2011 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förde­rung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt “Forster Innenstadt” gemäß Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Programm “Die Soziale Stadt” vom 26.06.2001.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wurde in der Sitzung am 04.07.2008 der Beschluss sowie in der Sitzung am 12.09.2008 der Änderungsbeschluss zur Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt “Forster Innen­stadt” gemäß Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergän­zungserlass zum Programm “Die Soziale Stadt” vom 26.06.2001 gefasst. Grundlage bildete die Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung.

 

In den Städtebauförderungsrichtlinien des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (StBauFR) vom 09.07.2009 existiert der Fördergegenstand B.9 nicht mehr. Grundsätzlich sind in den StBauFR vom 09.07.2009 die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnah­men im Handlungsfeld B.3, Ordnungsmaßnahmen im Handlungsfeld B.4 und Freiflächenge­staltungen im Handlungsfeld B.5, unabhängig von den Baukosten und der daraus resultierenden Förderhöhe, integriert. Die Kontingentierung des Fördergegenstandes B.9 entfällt. Jedes Einzelvorhaben ist in den durch die Bewilligungsbehörde zu bestätigenden Integrierten Umsetzungsplan aufzunehmen.

 

Mit den veränderten Rahmenbedingungen wurde die rechtliche Grundlage für die Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt “Forster Innenstadt” gemäß Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Pro­gramm “Die Soziale Stadt” vom 26.06.2001 entzogen.

 

Die Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) ist außer Kraft zu setzen.