Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0507/2011  

 
 
Betreff: Bund-Länder-Programm Soziale Stadt
Grundsätze der "Aktionskasse" über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinen Maßnahmen zur Verbesserung der soziokulturellen und freizeitbezogenen Angebote und des Stadtteillebens im Programmgebiet "Forster Innenstadt"
hier: Beschluss zur Aufhebung der Grundsätze der "Aktionskasse"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Sanierungsbeirat Vorberatung
01.03.2011 
7. Sitzung des Sanierungsbeirates ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
02.03.2011 
19. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.03.2011 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Grundsätze der “Aktionskasse” über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinen Maßnahmen zur Verbesserung der soziokulturellen und freizeitbe­zogenen Angebote und des Stadtteillebens im Programmgebiet “Forster Innenstadt” gemäß Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Pro­gramm “Die Soziale Stadt” vom 26.06.2001.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wurde in der Sitzung am 12.09.2008 der Beschluss zu den Grundsätzen der “Aktionskasse” über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinen Maßnahmen zur Verbesserung der sozio­kulturellen und freizeitbezogenen Angebote und des Stadtteillebens im Programmge­biet “Forster Innenstadt” gemäß Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Programm “Die Soziale Stadt” vom 26.06.2001 gefasst. Grundlage bildete der Fördergegenstand B.2 der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung in Verbindung mit dem Ergänzungserlass zum Programm “Die Soziale Stadt” vom 26.06.2001.

 

Mit den veränderten Rahmenbedingungen in den Städtebauförderungsrichtlinien des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (StBauFR) vom 09.07.2009 wurde die rechtliche Grundlage für die Grundsätze der “Aktionskasse” über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinen Maßnahmen zur Verbesserung der soziokulturellen und freizeitbezogenen Angebote und des Stadtteillebens im Programm­gebiet “Forster Innenstadt” entzogen.

 

Die Grundsätze der “Aktionskasse” sind außer Kraft zu setzen.