Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Grundsätze der “Aktionskasse” über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinen Maßnahmen zur Verbesserung der soziokulturellen und freizeitbezogenen Angebote und des Stadtteillebens im Programmgebiet “Forster Innenstadt” gemäß Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Programm “Die Soziale Stadt” vom 26.06.2001. Erläuterungen:
Durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wurde in der Sitzung am 12.09.2008 der Beschluss zu den Grundsätzen der “Aktionskasse” über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinen Maßnahmen zur Verbesserung der soziokulturellen und freizeitbezogenen Angebote und des Stadtteillebens im Programmgebiet “Forster Innenstadt” gemäß Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Programm “Die Soziale Stadt” vom 26.06.2001 gefasst. Grundlage bildete der Fördergegenstand B.2 der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung in Verbindung mit dem Ergänzungserlass zum Programm “Die Soziale Stadt” vom 26.06.2001.
Mit den veränderten Rahmenbedingungen in den Städtebauförderungsrichtlinien des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (StBauFR) vom 09.07.2009 wurde die rechtliche Grundlage für die Grundsätze der “Aktionskasse” über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinen Maßnahmen zur Verbesserung der soziokulturellen und freizeitbezogenen Angebote und des Stadtteillebens im Programmgebiet “Forster Innenstadt” entzogen.
Die Grundsätze der “Aktionskasse” sind außer Kraft zu setzen. |
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