Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Einordnung der Skurumer Straße, von Triebeler Straße bis Muskauer Straße, als Straße, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient. Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Vorstellung der Entwurfsplanung zum Straßenbau Skurumer Straße, von Triebeler Straße bis Muskauer Straße, wurde die Verwaltung beauftragt, die Einordnung dieses Teilabschnittes der Skurumer Straße zu prüfen. Derzeit ist der Straßenabschnitt als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr eingeordnet.
Die fachliche Prüfung und die rechtliche Stellungnahme liegen vor. Dieser Abschnitt der Gemeindestraße wird jetzt mit der höchsten Verkehrsbedeutung im kommunalen Straßennetz eingestuft. Der Abschnitt der Skurumer Straße, von Triebeler Straße bis Muskauer Straße, ist eine Straße, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient.
Der Straßenabschnitt ist in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz), hier in der Anlage 1, Einordnung der Verkehrsanlagen, neu einzuordnen. Dies erfolgt spätestens mit der nächsten Änderung/Anpassung der Straßenbaubeitragssatzung.
Gründe:
- Die Gemeindestraße ist mit Fernzielen auf der B 112 (Umgehungsstraße) und L 49 (Triebeler Straße) mit VZ 434 StVO überregional ausgeschildert.
- Sie ist Bedarfsumleitung der Bundesautobahn A 15.
- Sie verbindet die Kreisstraße K 7109 mit der Landesstraße L 49.
- Sie nimmt in diesem Straßenabschnitt nach den tatsächlichen Gegebenheiten, bezogen auf das Gesamtstraßennetz der Stadt, die Funktion einer Straße, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient, wahr.
- Sie ist in ihrer Funktion der Gemeindestraße Euloer Straße, zwischen “Rosenkreisel” und Cottbuser Straße, gleichzusetzen, d. h. überregional ausgeschildert – eine Straße, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient. Anlagen:
Lageskizze
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