Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0485/2011 (neu)  

 
 
Betreff: Beschluss zum weiteren Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn
1. Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 10.10.2007 zur Vorlage SVV/0980/2007
2. Beschluss der Konzeption zum Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn
3. Beschluss über die Klagerücknahme im Berufungsverfahren Stadt Forst (Lausitz) ./. Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum gegen das Urteil vom 23.02.2010 des VG Cottbus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr FriedrichBezüglich:
SVV/0485/2011
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.03.2011 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
gleise_anlage1
gleise_anlage2
gleise_anlage3
gleise_anlage4

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 10.10.2007 zur Vorlage SVV/0980/2007 (siehe Anlage 1).

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Konzeption über den Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn.

 

3.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Klagerücknahme im Berufungsverfahren Stadt Forst (Lausitz) ./. Brandenburgisches Landesamt für Denkmal­pflege und Archäologisches Landesmuseum gegen das Urteil vom 23.02.2010 des Ver­waltungsgerichtes Cottbus zur Feststellung der Denkmaleigenschaft der Forster Stadt­eisenbahn und der Gleisanlagen im Forster Stadtgebiet beim zuständigen Oberverwal­tungs­gericht.

Die Klagerücknahme erfolgt nach Unterzeichnung der Konzeption durch den Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz), dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße und dem Landeskonservator BLDAM.

 

 

Die Anlagen 1 – 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am 21.12.2006 wurde die Stadt Forst (Lausitz) über die Eintragung der Gleisanlagen in die Denkmalliste des Landes Brandenburg benachrichtigt. Dabei wurde sowohl der ehemalige Betriebsbahnhof mit verschiedenen Gebäuden und Anlagen als auch die noch vorhandenen Gleisanlagen im Forster Stadtgebiet unter Denkmalschutz gestellt.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) beantragte daraufhin am 06.02.2007, die Eigenschaft der Forster Stadteisenbahn (einschließlich der Gleisanlagen) als Denkmal durch Verwaltungsakt fest­zustellen. Mit Bescheid vom 01.03.2007 stellte das BLDAM die Eigenschaft der Forster Stadteisenbahn (einschließlich der Gleisanlagen) als Denkmal fest. Den hiergegen erhobenen Widerspruch der Stadt Forst (Lausitz) vom 02.04.2007 schränkte die Stadt nach Maßgabe des Hauptausschusses vom 10.10.2007 (siehe Anlage 1) auf sieben Gleisab­schnit­te ein.

 

Mit Widerspruchsbescheid vom 19.12.2007 wies das BLDAM den Widerspruch zurück. Am 05.02.2008 erhob die Stadt Forst (Lausitz) Klage. Die Klage wurde am 23.02.2010 vom Ver­waltungsgericht Cottbus abgewiesen.

 

Am 13.04.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschlossen, den Antrag auf Zulassung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Stadt Forst (Lausitz) ./. Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landes­museum gegen die Feststellung der Denkmaleigenschaft der Forster Stadteisenbahn und der Gleisanlagen im Forster Stadtgebiet gegen das Urteil vom 23.02.2010 beim zuständigen Oberverwaltungsgericht zu stellen. Am 27.01.2011 wurde von der Stadt Forst (Lausitz) die Ausset­zung des Berufungsverfahrens beantragt.

 

Am 10.11.2010 wurde in einem persön­lichen Gespräch zwischen dem Landeskonservator, Herrn Prof. Dr. Karg, und dem Bürger­meister der Stadt Forst (Lausitz), Herrn Dr. Goldschmidt, vor dem Hintergrund der Divergen­zen vereinbart, dass noch im Jahr 2010 ein “abstimmungsfähiger Entwurf einer städtischen Konzeption zum Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn” erarbeitet werden soll (siehe Anlage 2).

 

Der mit dem BLDAM vorabgestimmte Entwurf dieser Konzeption ist als Anlage 2 beigefügt. Kernstück dieser Konzeption ist die differenzierte Analyse und Klassifizierung jedes einzel­nen Gleisabschnittes sowie eine abschnittsbezogene Empfehlung zum weiteren Umgang mit der jeweiligen Gleisanlage. Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse und Empfeh­lungen ist den Seiten 63 bis 66 der Konzeption zu entnehmen.

 

Zwischen dem Landeskonservator, Herrn Prof. Dr. Karg, und dem Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz), Herrn Dr. Goldschmidt, wurde am 10.11.2010 weiterhin vereinbart, dass mit Bestätigung der Konzeption gemäß Anlage 3 auch die Zustimmung der Stadtverordneten­versammlung der Stadt Forst (Lausitz) zur Rücknahme des Antrages auf Zulassung der Berufung vor dem OVG erfolgen soll und somit die Stadt Forst (Lausitz) die Denkmaleigen­schaft der Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn in ihrer Gesamtheit anerkennt.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Vorlage SVV/0980/2007

Anlage 2 – Konzeption über den Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn

Anlage 3 – Gesprächsvermerk zur Beratung zwischen dem Landeskonservator, Herrn Prof. Dr. Karg, und dem Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz), Herrn Dr. Goldschmidt, vom 10.11.2010

Anlage 4 – Chronologie des Verfahrens Gleisanlagen Forster Stadteisenbahn

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 gleise_anlage1 (1571 KB)    
Anlage 2 2 gleise_anlage2 (4792 KB)    
Anlage 3 3 gleise_anlage3 (151 KB)    
Anlage 4 4 gleise_anlage4 (6 KB)