Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 171 e Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes “Forster Innenstadt” im Rahmen des Förderprogramms “Maßnahmen der Sozialen Stadt” lt. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Seit Oktober 2007 nimmt die Stadt Forst (Lausitz) mit dem Fördergebiet “Forster Innenstadt” am Bund-Länder-Programm “Soziale Stadt” teil. Die Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Kommunen verfolgt das Ziel, der zunehmenden sozialräumlichen Polarisierung innerhalb der Städte entgegenzuwirken.
Im Jahr 2008 wurde ein integriertes Handlungskonzept gemäß § 171 e Abs. 3 und 4 BauGB als Grundlage der von der Stadt Forst (Lausitz) zu beschließenden Programmumsetzung in konkreten Maßnahmen erarbeitet und durch die Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2008 beschlossen.
Im integrierten Handlungskonzept werden Bündel unterschiedlicher Projekte definiert, die zu einer nachhaltigen Aufwertung des Fördergebietes entsprechend der Programmziele beitragen können. Es enthält eine Feindifferenzierung der mit den Projekten verbundenen Maßnahmen, des benötigten Finanz- und Fördervolumens sowie ihrer Synergiewirkungen untereinander und mit sonstigen Planungen der Stadt Forst (Lausitz).
Durch eine regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes soll einerseits gewährleistet werden, dass der Einsatz der Mittel auf Basis einer abgestimmten und tragfähigen Entwicklungsstrategie erfolgt, andererseits, dass eine flexible Anpassung der Projekte an sich wandelnde Bedürfnisse und Interessenslagen vor Ort möglich ist.
Nach gut drei Jahren aktiver Programmlaufzeit erfolgt die 1. Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes. Dabei werden in Ergänzung des Handlungskonzeptes vom 25.04.2008 insbesondere die im Rundschreiben des Landesamtes für Bauen und Verkehr an die Programmstädte vom 24.11.2008 gestellten Anforderungen berücksichtigt:
- Nachhaltigkeit und Verstetigung geschaffener Strukturen, - Überprüfung der bisherigen Programmstrategie und –inhalte (Zwischenevaluation), - Stand der Maßnahmen und Analyse der noch vorhandenen Defizite, - Wahl von möglichen Indikatoren / Erfolgskontrolle.
Die inhaltliche Gliederung der Fortschreibung des Handlungskonzeptes folgt der durch das Land Brandenburg geforderten Struktur. Die vorliegende 1. Fortschreibung ersetzt das bisherige Handlungskonzept vom 25.04.2008.
Nach über dreijähriger Programmlaufzeit war eine Anpassung des Projektumfanges erforderlich. Die Wirkung und Effizienz des Fördermitteleinsatzes im Programm “Soziale Stadt” wird vor dem Hintergrund der vom Bund beschlossenen Kürzung der Fördermittel in der Städtebauförderung durch die erneute Abstimmung der Projekte auf die vorhandenen Problemlagen gesichert.
Die Prioritätensetzung erfolgt daher umsetzungsorientiert, d. h. nach inhaltlichen, aber auch nach finanziellen Gesichtspunkten. Hierzu wurde das Handlungskonzept um eine durch das Landesamt für Bauen und Verkehr ausdrücklich geforderte Prioritätenliste aller investiven Maßnahmen ergänzt. Nicht investive Maßnahmen stellen gemäß Beschluss der Bundesregierung künftig keinen Schwerpunkt mehr dar. Die im Konzept enthaltene Maßnahme zur Sanierung der Schwimmhalle (Projekt 4.10) konnte nicht in die Prioritätenliste aufgenommen werden, da diese gegenwärtig nicht aus den im Programm “Soziale Stadt” verfügbaren Fördermitteln finanzierbar ist, worauf das Landesamt für Bauen und Verkehr in seinem Schreiben vom 08.02.2011 nochmals ausdrücklich hingewiesen hat. Anlagen:
Integriertes Handlungskonzept
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