Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0562/2011  

 
 
Betreff: Vergabe von Zuwendungen an soziale Einrichtungen sowie an Seniorenbegegnungsstätten in der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
24.10.2011 
16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Anlagen:
anl.svv_0562_2011

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2011 die Vergabe der Zuwendungen an soziale Einrichtungen laut Anlage sowie die Zuweisung von 2.500,00 Euro an die Volkssolidarität Spree-Neiße Sozialdienste gGmbH für die Begegnungsstätte Am Keuneschen Graben 30 und von 2.000,00 Euro an das Evangelische Seniorenzentrum “Friedenshaus” für die Begegnungsstätte Magnusstraße 6 als Ko-Finanzierung zur Personalkostenförderung des Landkreises Spree-Neiße.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Jährlich werden im Ergebnishaushalt finanzielle Mittel für die Zuweisung an soziale Einrichtungen in der Stadt Forst (Lausitz) geplant. Die “Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen” (Beschluss-Nr. SVV/0542/2001 vom 07. Dezember 2001) regelt das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren.

 

Berücksichtigung finden alle bis zum ersten Abgabetermin (30. Juni 2011) eingereichten 14 Anträge mit einer möglichen Förderung entsprechend der Richtlinie in Höhe von 13.938,37 Euro.

 

Seit dem 1. Januar 2006 gilt die “Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Seniorenbegegnungsstätten in der Stadt Forst (Lausitz)” (Beschluss-Nr. SVV/0460/2005 vom 18. November 2005). Nach dieser Richtlinie erfolgt die Zuweisung an die Seniorenbegegnungsstätten in Höhe von 4.500,00 Euro.

 

Mit dem Restbetrag in Höhe von 2.061,63 Euro können gemäß Richtlinie weitere mögliche Anträge in Höhe von maximal 510,00 Euro je Antragsteller gefördert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

33.1.01.100   53180000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

18.438,37

EUR

20.500,00

EUR

400,00

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Vergabeübersicht von Zuwendungen an soziale Einrichtungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 anl.svv_0562_2011 (9 KB)