Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1 und Anlagen 3 bis 7, die Bestandteil des Beschlusses sind.
(Die Anlage 2- Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung/neue Fassung- gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.) Erläuterungen:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung SVV/0431/2010 wurde am 26.11.2010 die Änderung der Hoheitszeichen der Stadt Forst (Lausitz) – Wappen, Stadtflagge und Dienstsiegel- beschlossen.
Gemäß § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (KommHzV) in der Fassung vom 07.10.2010 wurde der Entwurf des neuen Wappens dem Landeshauptarchiv zur Begutachtung vorgelegt und von dort am 13.04.2011 befürwortet.
Das Ministerium des Innern hat sodann am 07.07.2011 die gemäß § 4 Abs. 2 KommHzV erforderliche Genehmigung zur Änderung des Dienstsiegels erteilt.
Daher wird eine Änderung der Hauptssatzung hinsichtlich der Bestimmungen zum Hoheitszeichen erforderlich.
Gleichzeitig wurden redaktionelle Änderungen im § 3 Abs. 2 und 4 zur Klarstellung vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) Anlage 2: Änderungssynopse zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) Anlage 3: Abdruck des Stadtwappens der Stadt Forst (Lausitz) im farbigen Abdruck Anlage 4: Abdruck des Stadtwappens der Stadt Forst (Lausitz) im schwarz/weißen Abdruck Anlage 5: Abdruck der Flagge der Stadt Forst (Lausitz) als Hissflagge Anlage 6: Abdruck der Flagge der Stadt Forst (Lausitz) als Banner und Hängeflagge Anlage 7: Abdruck des Siegels der Stadt Forst (Lausitz)
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