Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0595/2011  

 
 
Betreff: Verkehrsführung/Lichtzeichenanlage Rüdigerstraße / Straße Am Haag
hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 45 (1b) StVO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Urbitsch
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
29.09.2011 
30. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
19.10.2011 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen eines Feldversuches, die vorhandene Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Rüdigerstraße / Straße Am Haag abzuschalten.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der Knotenpunkt befindet sich auf der Streckenführung vom kleinen “Hauptstraßeninnen­ring” mit Straße Am Haag, Rüdigerstraße, Elisabethstraße, Kirchstraße, Lindenplatz und ist als ab­biegende Hauptstraße ausgeschildert. Der Knotenpunkt wurde im Jahr 1994 mit einer LSA ausgestattet.

 

Die vorgenannten Straßen nehmen im Straßennetz der Stadt Forst (Lausitz) die Funktion von Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr wahr. Die straßenbaulichen Maßnahmen um die St. Nikolai Kirche sind weitestgehend abgeschlossen, der Straßenbau Frankfurter Straße ist abgeschlossen und es ist festzustellen, dass das Verkehrsaufkommen am Knoten­punkt Rüdigerstraße / Straße Am Haag eher gering ist.

 

Die letzte Verkehrszählung weist auf der abbiegenden Hauptstraße 1.400 Kfz/Tag aus, die untergeordneten Straßen haben eine Belegung von ca. 750 Kfz/Tag.

 

Die Lichtzeichenanlage entspricht heute nicht mehr den geltenden Vorschriften ( u.a. Fest­zeitsteuerung) und sie ist nicht behindertengerecht. Eine Umrüstung, verkehrsabhängige Steuerung, Schaltzeitenoptimierung, behindertengerechte Ausstattung mit entsprechenden Erdarbeiten wird notwendig.

 

Der Kostenrahmen hierfür wird mit 20.000,00 bis 25.000,00 EUR beziffert.

 

Aufgrund der festgestellten Kfz-Belegung am Knotenpunkt ist auch eine Außerbetriebnahme der LSA möglich.

 

Im Rahmen eines Feldversuches soll die LSA über einen Zeitraum von sechs Monaten abge­schalten und die Leuchtmittel abgehangen werden. Der Beginn des Feldver­suches ist noch mit den zuständigen Behörden abzustimmen und wird öffentlich bekannt gegeben.

 

Der Straßenbaulastträger, die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei werden im Zeitraum der Abschaltung das Verhalten der Verkehrsteilnehmer dokumentieren. Nach Beendigung des Feldversuches ist über weitere verkehrsregelnde Maßnahmen am Knotenpunkt zu ent­scheiden.