Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0596/2011  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung zum Straßenbau Brigittenweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dünnebier
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
29.09.2011 
30. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
19.10.2011 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BS_02 LP_QS_A3

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung und damit das Straßenbauprogramm zum Straßenbau Brigittenweg.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro Infraprojekt aus Cottbus mit der Er­arbeitung des Straßenbauprojektes für die erstmalige Herstellung des Brigittenweges beauf­tragt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 07.04.2011 (SVV/0522/2011) wurden die nachfolgend beschriebenen Planungsgrundlagen sowie die Straßenparameter vorgestellt.

 

Der Brigittenweg wird im Straßenverzeichnis der Stadt Forst (Lausitz) als Anliegerstraße geführt, die in einer Sackgasse endet. Er ist unbefestigt und verfügt weder über eine Straßen­entwässerung noch über eine klare Gliederung des öffentlichen Verkehrsraumes.

 

Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlä­gigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzu­stellen bzw. zu verbessern. Ziel der Maßnahme ist die erstmalige Herstellung der unbe­festigten Straße. Damit ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Ordnung des öffentlichen Verkehrsraumes entsprechend seiner Bedeutung und gleichzeitig eine gestal­terische Verbesserung des Wohnumfeldes für die Anlieger verbunden. Die Wohnqualität wird entscheidend verbessert. Mit der erstmaligen Herstellung des Brigittenweges wird auch der städtische Unterhaltungsaufwand im Rahmen der Verkehrssicherung minimiert.

 

Die Umsetzung der Ziele zum barrierefreien Bauen werden berücksichtigt.

 

Der Brigittenweg wird in seiner gesamten Länge von 230 m hergestellt. Die Trassierung ist durch den rechtskräftigen Bebauungsplan “Brigittenweg” vorgegeben.

 

Der Einmündungsbereich am Forstweg wird für das problemlose Ein- und Ausfahren von drei­achsigen Müllfahrzeugen regelgerecht auf eine Fahrbahnbreite von 5,50 m aufgeweitet. Die Oberflächenbefestigung erfolgt in Asphalt mit Dachgefälle und Tiefbordeinfassung. Der anschließende Abschnitt lässt nur eine Befestigungsbreite von 4,75 m zu. Da der Brigitten­weg eine Sackgasse ist, muss am Ende ein für das dreiachsige Müllfahrzeug dimensionierter einseitiger Wendehammer vorgesehen werden. Dafür und für die Schleifung der rechtwink­ligen Kurve ist Grunderwerb erforderlich.

 

Im Bereich der Bebauung ist das Gefälle zur Fahrbahnmitte ausgelegt. Dort wird das anfal­len­de Niederschlagswasser der Fahrbahn über eine Muldenrinne mit Einläufen gesammelt und unter der Fahrbahn in einer Versickerungsanlage zur Versickerung gebracht. Die Reali­sierung der Niederschlagswasserversickerung erfolgt im Auftrag des Eigenbetriebes “Städ­tische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)”. Die Randbereiche werden mit Schotterrasen befahrbar hergestellt und dem Bestand angepasst.

 

Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonverbundsteinpflaster. Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

 

Die Straßenbeleuchtungsanlage wird entsprechend den Regeln der Technik erneuert und erweitert.

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 07.06.2011 statt.

 

Vorläufige Kostenberechnung:

 

-           Straßenbau              80.800,00 EUR

-           Straßenbeleuchtung              9.800,00 EUR

-           Grundstückszufahrten              2.400,00 EUR

-           Planung mit Baugrund und Vermessung              9.900,00 EUR

 

Weitere Baumaßnahmen von Versorgern und Medienträgern sind nicht erforderlich und geplant.

 

Bauzeit:

 

Die Planungsleistungen werden im Jahr 2011 erbracht. Die Bauausführung ist für 2012 geplant.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.01.0.100   09612003

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan mit Ausbauquerschnitten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BS_02 LP_QS_A3 (405 KB)