Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung und damit das Straßenbauprogramm zum Straßenbau Brigittenweg. Erläuterungen:
Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro Infraprojekt aus Cottbus mit der Erarbeitung des Straßenbauprojektes für die erstmalige Herstellung des Brigittenweges beauftragt.
In der Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 07.04.2011 (SVV/0522/2011) wurden die nachfolgend beschriebenen Planungsgrundlagen sowie die Straßenparameter vorgestellt.
Der Brigittenweg wird im Straßenverzeichnis der Stadt Forst (Lausitz) als Anliegerstraße geführt, die in einer Sackgasse endet. Er ist unbefestigt und verfügt weder über eine Straßenentwässerung noch über eine klare Gliederung des öffentlichen Verkehrsraumes.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern. Ziel der Maßnahme ist die erstmalige Herstellung der unbefestigten Straße. Damit ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Ordnung des öffentlichen Verkehrsraumes entsprechend seiner Bedeutung und gleichzeitig eine gestalterische Verbesserung des Wohnumfeldes für die Anlieger verbunden. Die Wohnqualität wird entscheidend verbessert. Mit der erstmaligen Herstellung des Brigittenweges wird auch der städtische Unterhaltungsaufwand im Rahmen der Verkehrssicherung minimiert.
Die Umsetzung der Ziele zum barrierefreien Bauen werden berücksichtigt.
Der Brigittenweg wird in seiner gesamten Länge von 230 m hergestellt. Die Trassierung ist durch den rechtskräftigen Bebauungsplan “Brigittenweg” vorgegeben.
Der Einmündungsbereich am Forstweg wird für das problemlose Ein- und Ausfahren von dreiachsigen Müllfahrzeugen regelgerecht auf eine Fahrbahnbreite von 5,50 m aufgeweitet. Die Oberflächenbefestigung erfolgt in Asphalt mit Dachgefälle und Tiefbordeinfassung. Der anschließende Abschnitt lässt nur eine Befestigungsbreite von 4,75 m zu. Da der Brigittenweg eine Sackgasse ist, muss am Ende ein für das dreiachsige Müllfahrzeug dimensionierter einseitiger Wendehammer vorgesehen werden. Dafür und für die Schleifung der rechtwinkligen Kurve ist Grunderwerb erforderlich.
Im Bereich der Bebauung ist das Gefälle zur Fahrbahnmitte ausgelegt. Dort wird das anfallende Niederschlagswasser der Fahrbahn über eine Muldenrinne mit Einläufen gesammelt und unter der Fahrbahn in einer Versickerungsanlage zur Versickerung gebracht. Die Realisierung der Niederschlagswasserversickerung erfolgt im Auftrag des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)”. Die Randbereiche werden mit Schotterrasen befahrbar hergestellt und dem Bestand angepasst.
Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonverbundsteinpflaster. Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.
Die Straßenbeleuchtungsanlage wird entsprechend den Regeln der Technik erneuert und erweitert.
Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 07.06.2011 statt.
Vorläufige Kostenberechnung:
- Straßenbau 80.800,00 EUR - Straßenbeleuchtung 9.800,00 EUR - Grundstückszufahrten 2.400,00 EUR - Planung mit Baugrund und Vermessung 9.900,00 EUR
Weitere Baumaßnahmen von Versorgern und Medienträgern sind nicht erforderlich und geplant.
Bauzeit:
Die Planungsleistungen werden im Jahr 2011 erbracht. Die Bauausführung ist für 2012 geplant.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan mit Ausbauquerschnitten
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