Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0607/2011  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2012/2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bohla, Isolde
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
15.11.2011 
17. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.11.2011 
25. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2011 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung
Straßenzuordnung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2012/2013.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, “für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist”. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§ 106 (5) BbgSchulG).

 

Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest (§ 103 (4) BbgSchulG). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 9. April 2010 schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 25 Schüler/innen vor.

 

Weiterhin wird das Schreiben des Staatlichen Schulamtes Cottbus “Hinweise zum Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2012/2013” vom 13.10.2011 bei der Festlegung der vorliegenden Schulbezirke beachtet.

 

Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst gleich starke Klassen gebildet werden.

 

Im Schuljahr 2012/2013 werden 135 Schüler/innen (Stand 17. Oktober 2011) in städtische Schulen eingeschult. Ausgehend von dem Beschluss SVV/0474/2010 “Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) und Beschluss zur Auflösung der Grundschule Noßdorf und der Grundschule Keune” und den Schulanfängerzahlen wurde folgende Verteilung der ersten Klassen vorgenommen:

 

Grundschule

Anschrift

Klassen-
anzahl

Schüler-
anzahl

Forst Mitte

Max-Fritz-Hammer-Straße 15

zwei

54

Keune

Keuner Straße 100

eine

28

Nordstadt

Frankfurter Straße 48

zwei

53

 

Aus den Erfahrungswerten der letzten Einschulungsjahre sind in städtischen Schulen für das Schuljahr 2012/2013 mindestens 15 Zurückstellungen zu erwarten. Die diesbezüglichen Entscheidungen treffen die jeweiligen Schulleitungen nicht vor dem Monat Mai. Deshalb kann die daraus resultierende Schülerreduzierung hier noch keinem Schulstandort zugeordnet werden.

 

FLEX-Klassen werden in den Grundschulen Nordstadt, Forst Mitte und Keune weitergeführt.

 

Anlagen:

Anlagen:

-          Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2012/2013

-          Zuordnung von Straßen

-          Planausschnitt Schulbezirke 2012/2013

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung (8 KB)    
Anlage 3 2 Straßenzuordnung (16 KB)