Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erhöhung der Pachtzinsen für Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz von 0,05 auf 0,07 Euro/m² und Jahr auf der Grundlage des Grundstücksmarktberichtes 2010.
Die Pachtzinserhöhung wird wirksam zum 01.01.2013.
Erläuterungen: Im Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2011 ist unter Punkt 3.1.3 die Anpassung der Pachtentgelte und Nutzungsentgelte als geplante Konsolidierungsmaßnahme beschlossen. Dabei ist u.a. eine Anpassung der Pachtverträge nach dem Bundeskleingartengesetz zum 01.01.2013 konkret aufgeführt.
Die Prüfung der Verträge nach dem Bundeskleingartengesetz ergab folgendes Bild: Es liegen 22 Pachtverträge nach Bundeskleingartengesetz mit dem Bezirksverband der Gartenfreunde Forst vor (Stand 18.09.2011). Seit 1998 beträgt hier der Pachtzins 0,10 DM bzw. 0,05 Euro/m² und Jahr.
Nach § 5 des Bundeskleingartengesetzes darf die Pacht höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen.
Der aktuelle Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Spree-Neiße weist unter Punkt 10.4.1. als ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau eine Spanne von 130,00 bis 230,00 Euro/ha und Jahr aus. Der vierfache Betrag davon sind 520 bis 920 Euro/ha und Jahr. Das entspricht 0,052 bis 0,092 Euro/m² und Jahr.
Ein Vergleich mit den umliegenden Kommunen ergibt folgendes Bild:
Eine Erhöhung der Pacht auf 0,07 Euro/m² und Jahr erscheint unter diesen Voraussetzungen angemessen.
Für einen Garten von 400 m² (Maximum lt. Bundeskleingartengesetz) bedeutet das eine Mehrbelastung von ca. 8,00 Euro pro Jahr. Der Mehrertrag beläuft sich auf jährlich rund 7.000 Euro.
Anlagen: Übersicht der Verträge
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