Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen. 2. Das Hauhaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2012 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Erläuterungen:
Gemäß den §§ 65 – 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen
1. des Haushaltsplans unter Angabe a) des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen sowie der außerordentlichen Erträge und der außerordentlichen Aufwendungen (Ergebnishaushalt), b) des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Finanzhaushalt), 2. der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), 3. der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung), 4. der Steuerhebesätze, 5. der Wertgrenze, ab der außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, und 6. der Wertgrenze, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in dem nach
Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des Haushaltsplanes und bedarf gemäß § 63 Absatz 5 BbgKVerf einer gesonderten Beschlussfassung.
Die Steuerhebesätze sind in der Satzung nur informatorischer Art, da sie in einer gesonderten Hebesatzsatzung im Dezember 2010 beschlossen wurden.
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