Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0677/2012  

 
 
Betreff: Nutzungsüberlassung des Grundstückes der Grundschule Noßdorf einschließlich Hortgebäude zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftszentrums
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:FDP-Fraktion
Herr Buttermann
Federführend:FDP - Fraktion Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.03.2012 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgezogen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Hortgebäudes Grundschule Noßdorf inkl. Grundstück zum 01.07.2012 an das Bündnis Noßdorf und die Dorfgemeinschaftsschule Noßdorf UG.

2.      Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Schulgebäudes Grundschule Noßdorf inkl. Grundstück und Turnhalle zum Schließungstermin der Grundschule Noßdorf zum Schuljahresende 2013/14 an das Bündnis Noßdorf und die Dorfgemeinschaftsschule Noßdorf UG.

3.      Die Nutzung der Objekte und Grundstücke wird als Dorfgemeinschaftszentrum festgelegt mit folgenden Nutzungsarten:

-          Förderung und Unterstützung der bestehenden Grundschule bis zum Auslaufen im Jahre 2014

-          Einrichtung eines Dorfgemeinschaftsladen

-          Aufbau einer kleinen Dorfgemeinschaftsschule für wohnortnahe Beschulung

-          weitere touristische Erschließung des “Stadtteiles Noßdorf” in enger Kooperation mit der Wassermühle Noßdorf und der Integration der Heimatstube

-          Ausrichtung von Festlichkeiten für die Dorfgemeinschaft und darüber hinaus nach Bedarf

-          Aufrechterhaltung der Sporthallennutzung

-          Heimat für die örtlichen Vereine (Malxe 83, Männergesangverein Noßdorf, Billardclub Noßdorf und viele noch entsehende Vereine)

-          Betreuung der Senioren des Ortsteiles und Integration in das gesellschaftliche Leben

4.      Die Gemeinschaft verpflichtet sich, mit der Stadtverwaltung engen Kontakt zu halten und eine faire Zusammenarbeit zu gewährleisten, notwendige Instandsetzungen , Renovierungen und Pflege des überlassen Gutes im Ermessensspielraum durchzuführen.

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige vertragliche Regelungen innerhalb von 4 

      Wochen nach Beschlussfassung vorzubereiten und der Gemeinschaft vorzulegen.
 

 


Erläuterungen:

 

-          Der Antrag des Vereins zur Genehmigung einer freien Schule wurde am 28.03.2011 beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes gestellt.

-          Zur Genehmigung ist der Nachweis von einem zur Verfügung stehenden nutzungsfähigen Objekt notwendig.

-          Bereits am 03.08.2011 wurde der Antrag zur Nutzungsüberlassung der Grundschule Noßdorf gestellt. Leider und für uns unverständlich liegt dem Verein bis zum heutigen Tage keine schriftliche Antwort vor.

-          Der Antrag auf Nutzungsüberlassung für das Hortgebäude wurde auf Grund der Information zur Auslagerung des Hortes und Verlagerung in das Schulgebäude in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 25.01.2012 mit Datum 23.02.2012 gestellt.

-          Die Anträge liegen dem FDP-Antrag bei.

-          Eine Nachnutzung des Schulobjektes ist dringend und sofort nach Schließung zu empfehlen. Wir haben in der Stadt Forst viele leerstehende Objekte, und es werden mit Sicherheit noch einige folgen. Was aus ihnen wird, können wir an negativen Beispielen jederzeit dokumentieren.

-          Wir sollten dankbar sein, dass sich Interessenten gefunden haben, die sich eines solchen Objektes annehmen. Es wird keine einfache Aufgabe, aber die Gemeinschaft hat gezeigt, dass sie nicht nur redet, sondern auch anpackt und handelt.

-          Das Bündnis Noßdorf “Tradition und Zukunft” hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass hier mit jungen Menschen eine beispielhafte Initiative und gesellschaftliche Aktivität entstanden ist, die der Stadt gut zu Gesicht steht.

-          Hier wächst von unten etwas heran, das unterstützt und gefördert werden muss.

-          Wir bitten alle Abgeordneten und vor allem die Verwaltung über ihren Schatten zu springen und den Antrag in seiner Gesamtheit zu befürworten.

-          Nur mit solchen Initiativen können wir in Forst zu einer neuen Lebensqualität kommen.

-          Es wäre unverantwortlich, diese positive Entwicklung zu behindern.