Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Windparks auf den Gemarkungen von Groß und Klein Bademeusel sowie die Aufstellung eines 5. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) vorzubereiten mit dem Ziel, dass
- Die Kosten des Bebauungsplanes und des 5. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) durch den Vorhabenträger zu übernehmen sind, - die Anzahl und Aufstellorte der Windkraftanlagen unter Berücksichtigung aller Belange der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, städtischer Interessen und den Interessen der betroffenen Ortsteile zu steuern und ggf. zu begrenzen sind, - der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung von Forderungen der Stadt Forst (Lausitz) erfolgt.
Erläuterungen:
Die Firma MLK Brandenburg Windpark EntwicklungsGmbH & Co. KG aus 15236 Jacobsdorf hat am 10.02.2012 einen Antrag auf Errichtung von Windkraftanlagen auf den Gemarkungen von Groß und Klein Bademeusel bei der Stadt Forst (Lausitz) eingereicht.
Ein rechtswirksamer sachlicher Teilregionalplan Windkraftnutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald existiert derzeit nicht. Die Regionale Planungsgemeinschaft hat nach dem Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichtes im Jahr 2011 das Verfahren zum sachlichen Teilregionalplan Windkraftnutzung gestoppt. Am 01.12.2011 wurde in Forst (Lausitz) durch die Regionalversammlung der Beginn eines neuen Verfahrens beschlossen.
Es ist anzunehmen, dass sich die Eignungsflächen für Windkraftanlagen im zukünftigen sachlichen Teilregionalplan Windkraftnutzung aufgrund der energiepolitischen Ziele des Landes Brandenburg erhöhen werden. Derzeit wäre es formal möglich, auf der Grundlage eines direkten Verfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz Windkraftanlagen aufzustellen (Genehmigungsbehörde Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz). Dies hätte den Nachteil, dass im Rahmen dieses Verfahrens lediglich eine einmonatige Beteiligung der betroffenen Gebietskörperschaft erfolgt. Die Gemeinde kann im Gegensatz zu einem sofortigen Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz bei einem Bauleitplanverfahren im Rahmen ihrer Planungshoheit das Verfahren über einen längeren Zeitraum führen, Maßnahmeflächen steuern, Anzahl und Aufstellorte der Windkraftanlagen unter Berücksichtigung aller Belange der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange, städtischer Interessen und Interessen der betroffenen Ortsteile maßgeblich mitbestimmen.
Die Beteiligung kommunaler Ausschüsse und des Rechtssetzungsorgans Stadtverordnetenversammlung sowie die Einbeziehung der Ortsteile in den Entscheidungsprozess sind bei der Durchführung eines Bauleitplanverfahrens von Vorteil.
Da sich die Festsetzungen eines Bebauungsplanes aus den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes entwickeln müssen, ist ein 5. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan erforderlich (Parallelverfahren).
Die Stadt Forst (Lausitz) sollte begleitend zu den Planverfahren einen städtebaulichen Vertrag mit der Firma MLK Brandenburg Windpark abschließen mit dem Ziel der vollständigen Kostenübernahme für die Bauleitplanung (Bebauungsplan und Änderungsverfahren zum FNP) nebst Kostenregelungen für erforderliche Gutachten, Abstimmungspflichten zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Fragen des Sitzes des Gewerbebetriebes und der damit anfallenden Gewerbesteuer, Fragen der Erschließung, Fristen der Baudurchführung u. a. Fragen. Anlagen:
Lageplan mit Darstellung des zukünftigen Geltungsbereiches (Vorlage bis zur Stadtverordnetenversammlung) |
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