Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0691/2012  

 
 
Betreff: Bestellung des Stadtwehrführers der Freiwilligen Feuerwehr und eines zweiten Stellvertreters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frommelt, Bernd
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
16.04.2012 
31. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.04.2012 
28. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.05.2012 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anhörung Wehrführer Niederschrift
Anhörung Wehrführer Teilnehmer

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigt die Bestellung des Stadtwehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Forst (Lausitz), Herrn Bernd Frommelt ab 01.05.2012 bis zum 02.08.2017 und eines zweiten Stellvertreters, Herrn Andreas Britze ab 01.05.2012 für den Zeitraum von sechs Jahren unter gleichzeitiger Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemäß § 28 des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24.04.2004 ist die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertretung nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr durch den Träger des örtlichen Brandschutzes zu bestellen.

 

Am 19.03.2012 erfolgte die Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Forst (Lausitz) zur Bestellung des Herrn Bernd Frommelt zum Stadtwehrführer und des Herrn Andreas Britze zum zweiten Stellvertreter des Stadtwehrführers. Die Anhörung führte Herr Jens Handreck, Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit der Stadt Forst (Lausitz) durch. An der Anhörung nahm der Kreisbrandmeister des Landkreises Spree-Neiße teil, sein Benehmen zur Bestellung liegt vor.

 

Es gab keine Einwände, Herr Handreck wurde beauftragt, die Bestellung entsprechend vorzuschlagen.

 

Nach § 28 Abs. 4 Satz 2 sollten der Wehrführer und seine Stellvertreter zu Beamten auf Zeit ernannt werden. (trifft für Herrn Frommelt nicht zu – Beamter auf Lebenszeit)

Anlagen:

Anlagen:

 

Niederschrift der Anhörung vom 19.03.2012

Anwesenheitsliste der Wehrführungsberatung vom 19.03.2012

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anhörung Wehrführer Niederschrift (151 KB)    
Anlage 2 2 Anhörung Wehrführer Teilnehmer (671 KB)