Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) fasst einen Satzungsbeschluss für die Klarstellungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung “Euloer Straße, Südabschnitt”.
Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung ein Mitwirkungsverbot besteht.
Erläuterungen:
Gemäß § 34 Abs. 4 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile deklaratorisch festlegen (Klarstellungssatzung). Von einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil spricht man, wenn die Bebauung im Gemeindegebiet den Eindruck einer Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt, die ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Hierzu zählen auch Baulücken.
Die Satzung dient der Abgrenzung des Innenbereiches vom Außenbereich und schafft Rechtssicherheit bei zukünftigen Bauanträgen und auch bei der Erhebung von Beiträgen.
Lediglich bei der Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Außenbereichssatzung) und bei Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 entsprechend anzuwenden. Dies heißt im Umkehrschluss, dass bei Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht vorgeschrieben ist und ein Satzungsbeschluss mit anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt ohne rechtsaufsichtliche Prüfung zur Rechtskraft dieser Satzung führt.
Anlagen:
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