Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, gem. § 2 Abs. 1 BauGB ein Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung “Windpark Bademeusel” einzuleiten.
Der Geltungsbereich beinhaltet Flächen auf den Gemarkungen der Ortsteile Groß und Klein Bademeusel. Die Abgrenzung ist anhand des in der Anlage befindlichen Lageplanes erkennbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Die Firma MLK Brandenburg Windpark Entwicklungs GmbH & Co. KG aus 15236 Jacobsdorf beabsichtigt, auf der Grundlage eines Antrages vom 10.02.2012 auf den Gemarkungen der Ortsteile Groß und Klein Bademeusel Windkraftanlagen zu errichten.
Ein rechtswirksamer sachlicher Teilregionalplan Windkraftnutzung der regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald existiert derzeit nicht. Die Regionale Planungsgemeinschaft hat nach dem Grundsatzurteil des OVG im Jahr 2011 das Verfahren zum sachlichen Teilregionalplan Windkraftnutzung gestoppt. Am 01.12.2011 wurde in Forst durch die Regionalversammlung der Beginn eines neuen Verfahrens beschlossen.
Es ist anzunehmen, dass sich die Eignungsflächen für Windkraftanlagen im zukünftigen sachlichen Teilregionalplan Windkraftnutzung aufgrund der energiepolitischen Ziele des Landes Brandenburg erhöhen werden. Derzeit wäre es formal möglich, auf der Grundlage eines direkten Verfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz Windkraftanlagen aufzustellen (Genehmigungsbehörde: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz). Dies hätte den Nachteil, dass im Rahmen dieses Verfahrens lediglich eine einmonatige Beteiligung der betroffenen Gebietskörperschaft erfolgt. Die Gemeinde kann im Gegensatz zu einem sofortigen Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz beim Bauleitplanverfahren im Rahmen ihrer Planungshoheit das Verfahren über einen längeren Zeitraum führen, Maßnahmeflächen steuern, Anzahl und Aufstellorte der Windkraftanlagen unter Berücksichtigung aller Belange der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, städtischer Interessen und Interessen der betroffenen Ortsteile maßgeblich mitbestimmen.
Die Ortsvorsteher, der Ortsbeirat und die Bürger der betroffenen Ortsteile, aber auch die kommunalen Gremien, sollen fortlaufend über die Beteiligungsvorschriften des Baugesetzbuches hinaus im Interesse einer größtmöglichen Transparenz über die aktuellen Planungsentwicklungen informiert werden.
Da sich die Festsetzungen eines Bebauungsplanes aus den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes entwickeln müssen, ist ein 5. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan erforderlich (Parallelverfahren).
Begleitend zu den Planverfahren soll zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der Firma MLK Brandenburg Windpark ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden mit dem Ziel der vollständigen Kostenübernahme für die Bauleitplanung (Bebauungsplan und Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan) nebst Kostenregelungen für die erforderlichen Gutachten, Abstimmungspflichten zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Fragen des Sitzes des Gewerbebetriebes und der damit anfallenden Gewerbesteuer, Fragen der Erschließung, Fristen der Baudurchführung u.a. Fragen.
Anlagen:
Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung “Windpark Bademeusel”
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