Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Nach Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes im Dezember 2010 und mehreren Gesprächen und Abstimmungen mit dem Forster Gewerbeverein und Vertretern des Einzelhandelsverbandes wurden sechs konkrete Termine für das Jahr 2012 zur Sonntagsöffnung in Verbindung mit einem besonderen Ereignis festgelegt. Diese Termine sind durch die Stadtverordneten mittels einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zu bestätigen.
Folgende Termine für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sind vorgesehen:
06.05.2012 Frühlingsfest vor den Toren der Stadt (Gebiet in Forst Süd) 30.09.2012 Sommerausklang im Herzen der Stadt (gesamtes Stadtgebiet) 28.10.2012 Herbstvergnügen in der Rosenstadt (gesamtes Stadtgebiet) 02.12.2012 1. Lichterfest in Forst Eulo (Eulo) 16.12.2012 Weihnachtsmarkt (gesamtes Stadtgebiet) 23.12.2012 Lichterfest im Herzen der Stadt (gesamtes Stadtgebiet, außer Eulo)
Damit sind die Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung entsprechend des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes für das Jahr 2012 ausgeschöpft.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) vom 24.09.2010 tritt außer Kraft.
Anlagen:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
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