Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die dritte Änderungssatzung der Marktordnung der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses
Erläuterungen:
In § 7 Absatz (2) der Marktordnung sind die Öffnungszeiten des Marktes festgelegt. Die Erfahrungen und umfassende Händlerbefragungen haben gezeigt, dass eine Öffnungszeit bis 16:00 Uhr nicht sinnvoll ist. Von den Händlern werden die Öffnungszeiten nicht genutzt.
Die Neuregelung besagt, dass der Abbau erst ab 14:00 Uhr begonnen werden darf. Ein vorzeitiger Abbau stellt künftig eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet werden kann. Die Veränderungen der Marktordnung wurden mit den Markthändlern beraten und abgestimmt.
In § 18 Absatz (1) sind die Ordnungswidrigkeiten aufgeführt.
Zur Durchsetzung und Einhaltung der Öffnungszeiten wurde Nummer 4 eingefügt.
In der beigefügten Synopse (Anlage 2) sind die Veränderungen der ursprünglichen Marktordnung gegenübergestellt.
Anlagen:
Anlage 1 Dritte Änderungssatzung der Marktordnung Anlage 2 Synopse
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