Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Bau und Planung wird über das geplante Lichtkonzept, über die vorgesehenen Ausstattungen (Stadtmöbel) und über den Stand der Maßnahmenvorbereitung informiert.
Erläuterungen:
Der Ausschuss für Bau und Planung hat in seiner Sitzung am 09.12.2010 die Entwurfsplanung zur Gestaltung des innerstädtischen Neißeumfeldes am Kegeldamm bestätigt (SVV 0468/2010). Dieser Planungsstand berücksichtigte keine Aussagen zur Beleuchtung und zu den Stadtmöbeln.
Das mit der Planung des Gesamtbauvorhabens der Stadt Forst (Lausitz) beauftragte Büro, die Gruppe Planwerk, hat erstmalig im März 2012 ein Konzept zur Ausstattung / Mobiliar und zur Beleuchtung vorgelegt, das mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt wurde und Grundlage für die weitere Diskussion sein soll.
Die Planung sieht im Bereich der Langen Brücke auf der nördlichen Straßenseite des Gutenbergplatzes eine Aufenthaltsfläche vor (Anlage 1). Die Aufstellung von Informationstafeln, analog der gestalteten Ortseingangsbereiche, die Aufstellung von Tisch- und Bankgruppen (Anlage 2) sowie von Fahrradständern (Anlage 3) ist vorgesehen. Gleichfalls werden in Abstimmung mit der Touristinformation Fahrradboxen (Anlage 4) errichtet. Der Architekt sieht für diese Fläche eine wassergebundene Wegedecke sowie zusätzlich die Pflanzung von 3 Bäumen vor.
Entlang des gemeinsamen Geh- und Radweges oberhalb der Stützmauer und auf den Terrassenbauten der Langen Brücke erfolgt vornehmlich die Aufstellung von Parkbänken (Anlage 5). In Höhe der einmündenden Straßen (Straße Am Haag, Max-Fritz-Hammer-Straße) sowie in Höhe des ehemaligen Seufzersteges an der Sorauer Straße werden weitere Fahrradbügel (Anlage 3) aufgestellt.
Das Mobiliar beinhaltet die Anordnung von Papierkörben.
Das Lichtkonzept für das Projekt beinhaltet die Straßenbeleuchtung des Kegeldamms, die Beleuchtung des gemeinsamen Geh- und Radweges oberhalb der Stützmauer sowie die Beleuchtung der Langen Brücke mit den Terrassenbauten.
Für die Straßenbeleuchtung sollen Leuchten des Typs COSMA II (Leipziger Leuchten) eingesetzt werden (Anlage 6). Das Planungsbüro geht davon aus, dass zur Ausleuchtung der Straße Kegeldamm 40 Leuchten erforderlich sind. Entsprechend der Vorgabe des Fachbereiches Bauen ist die grundstücksseitige Aufstellung der Lichtpunkte auf den lediglich 2,50 m breiten Gehwegen durch den Planer berücksichtigt, um die Gehwege von Einbauten freizuhalten.
Entlang des gemeinsamen Geh- und Radweges oberhalb der Stützmauer, auf den Terrassenbauten und im Bereich der Aufenthaltsfläche an der Langen Brücke ist die Ausleuchtung mit Lichtstelen (Anlage 7) geplant.
Die Terrassenbauten selbst werden mit Bodenstrahlern aus dem Neißevorland heraus angestrahlt.
Die umfangreiche Ausstattung sowie die Beleuchtung sind Bestandteil der Gesamtkonzeption zur Schaffung einer attraktiven Promenade zwischen der “Langen Brücke” und dem “Seufzersteg”. Das Beleuchtungskonzept beinhaltet energiesparende Maßnahmen, es werden LED-Lampen eingesetzt.
Kostenschätzung:
Die geplante Ausstattung und die Beleuchtung innerhalb der Gesamtmaßnahme Kegeldamm ist Bestandteil des Fördermittelantrages.
Stand der Maßnahmenvorbereitung / Beschlussstand
- 09.12.2010 – Bestätigung der Entwurfsplanung durch den Ausschuss für Bau und Planung - Mai bis September 2011 – baufachliche Antragsprüfung des Projektes zum Abschluss des Fördervertrages - 03.11.2011 – Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden zu den Terrassenbauten - 13.02.2012 – Beauftragung eines Gutachtens zur Schadensanalyse der Terrassenbauten als Grundlage für die denkmalrechtliche Genehmigung (Entscheidung zur Erneuerung, Teilerneuerung oder Sanierung der Terrassenbauten) - 10.01.2012 – Abstimmung der Belange Tourismus und Marketing mit der Touristinformation und dem zuständigen Fachbereich der Stadt Forst (Lausitz) - gegenwärtig Durchführung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren (Einholen der erforderlichen Genehmigungen)
Der Fördervertrag zur Gesamtmaßnahme Kegeldamm befindet sich zur Unterzeichnung bei der Verwaltungsbehörde in Warschau. Zum Stand der Bearbeitung wurde am 27.03.2012 beim Gemeinsamen Technischen Büro in Zielona Gora nachgefragt. Der unterzeichnete Fördervertrag sowie die noch abzuschließende Partnerschaftsvereinbarung mit der Gemeinde Brody sind Voraussetzung für die Sicherstellung der Finanzierung.
Anlagen:
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