Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0706/2012  

 
 
Betreff: Verkehrsentwicklungsplan
Richtlinie für die Anlage von Straßen (RASt 06)
hier: Bestehende "Zone 30" zwischen Triebeler Straße / Skurumer Straße / Muskauer Straße / Forstweg / Grabenweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Urbitsch
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Entscheidung
19.04.2012 
37. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
doc03546120120410081045

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss befürwortet die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsfläche in Anlehnung an die RASt 06.

Diese Aufteilung ist die Aufgabenstellung bei der späteren Straßenplanung.

 

 


Erläuterungen:

 

Im Frühjahr des Jahres 2000 wurde die „Zone 30“ (SVV/0056/2000) innerhalb der Triebeler Straße, Skurumer Straße, Muskauer Straße, Forstweg und Grabenweg eingerichtet.

Die Anordnung hat sich bewährt, es gilt rechts vor links.

 

Der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung führt jetzt in der Trinkwasserschutzzone II und III erste Arbeiten an den Abwasserkanälen durch. Hier werden auch Verbindungen zwischen dem SW-Kanal und dem NW-Kanal rückgebaut.

 

Zur Ermittlung der perspektivisch anfallenden Niederschlagswassermengen in diesem Wohngebiet ssen bereits heute Annahmen getroffen werden, wie bei einem späteren Straßenbau der öffentliche Verkehrsraum in seinen Teileinrichtungen aufgeteilt wird, wieviel Flächen versiegelt werden.
 

Demnach ist festzustellen:

Der Grabenweg ist in die „Zone 30“ derzeit nicht einbezogen, er verfügt, zumindest im östlichen Bereich, über beidseitige Gehwege. Die Skurumer Straße und die Domsdorfer Straße haben zur Zeit einen einseitigen Gehweg (Planung: zweiseitig).

Die Straße Krummer Weg ist bereits erstmals hergestellt worden.

Innerhalb der vorhandenen „Zone 30“ stellen der Dünenweg und der Sandweg eine zentrale Verkehrsfunktion dar.

Beide Straßen sollen eine Fahrspurbreite von 5,50 m erhalten und ein einseitiger Gehweg soll angeordnet werden.

Die verbleibenden Verkehrsanlagen Fabrikstraße, Weißagker Weg und Buschweg erhalten lediglich eine befestigte Fahrspurbreite von 4,75 m, ohne befestigte Nebenanlagen.

 

Diese grundsätzliche Aufteilung der öffentlichen Verkehrsanlage dient der Mengenermittlung und der weiteren Planung der schadlosen NW-Ableitung in dem Wohnbereich.

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Skizze

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 doc03546120120410081045 (1240 KB)