Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan „1. Änderung Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.1“. Der Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:
Im Westen: von der westlichen Grenze der Döberner Straße
Im Südosten und Osten: von der westlichen Grenze der Bundesstraße B 112
Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 85/2, 296 und 297, Flur 37, Gemarkung Forst
Im Nordosten: durch die nordöstliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 297, 298 und 299, Flur 37, Gemarkung Forst
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Innerhalb des Gebietes des Altbebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.1, wurde eine größere Sondergebietsfläche ausgewiesen mit der Zielstellung der Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes. Ein Bedarf war in den vergangenen Jahren nicht mehr vorhanden. Die Fläche, die nunmehr als Gewerbegebiet deklariert werden soll, ist in südlicher als auch nördlicher Richtung von Gewerbegebietsflächen umgeben. Im Rahmen des bisherigen Änderungsverfahrens wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) am 26.11.2010 bereits ein Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken und ein Satzungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan musste der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit Schriftsatz vom 09.08.2011, Aktenzeichen 61.1 HV 011/11, wurde durch diese Behörde mitgeteilt, dass die Bekanntmachung zur Offenlage im Amtsblatt nicht den Vorschriften des § 3 Abs. 2 BauGB entsprach. Des Weiteren sollte eine Erklärung zum Stand des Neuverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) abgegeben werden.
Die Veröffentlichung zur 2. Offenlegung im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd“ erfolgte nunmehr im Zeitraum vom 27.12.2011 bis einschließlich 30.01.2012. Die Erklärung zum Stand des Flächennutzungsplanes wurde in die Begründung zum B-Plan eingearbeitet.
Der Satzungsbeschluss muss neu herbeigeführt werden. Danach können die Planungsunterlagen erneut der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden und nach Vorliegen der Genehmigung die Veröffentlichung zur Inkraftsetzung erfolgen.
Anlagen:
Anlage 1 Stellungnahme der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage 2 Satzungsbeschluss Anlage 3 Lageplan
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