Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0731/2012  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan "1. Änderung Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.1"
1. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
23.08.2012 
41. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
29.08.2012 
30. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.09.2012 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abw_1.änder_tg3.1
satz_beschluss
lageplan_tg 3.1

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten An­regungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

2.       Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan „1. Änderung Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.1“.

Der Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:

 

Im Westen:

von der westlichen Grenze der Döberner Straße

 

Im Südosten und Osten:

von der westlichen Grenze der Bundesstraße B 112

 

Im Norden:

durch die nördliche Grenze der Flurstücke 85/2, 296 und 297, Flur 37, Gemarkung Forst

 

Im Nordosten:

durch die nordöstliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 297, 298 und 299, Flur 37, Gemarkung Forst

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

 


Erläuterungen:

 

Innerhalb des Gebietes des Altbebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.1, wurde eine größere Sondergebietsfläche ausgewiesen mit der Zielstellung der Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes. Ein Bedarf war in den vergangenen Jahren nicht mehr vorhanden.

Die Fläche, die nunmehr als Gewerbegebiet deklariert werden soll, ist in südlicher als auch nördlicher Richtung von Gewerbegebietsflächen umgeben.

Im Rahmen des bisherigen Änderungsverfahrens wurde in der Stadtverordnetenversamm­lung der Stadt Forst (Lausitz) am 26.11.2010 bereits ein Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken und ein Satzungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan musste der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit Schriftsatz vom 09.08.2011, Aktenzeichen 61.1 HV 011/11, wurde durch diese Behörde mitgeteilt, dass die Bekanntmachung zur Offenlage im Amtsblatt nicht den Vorschriften des § 3 Abs. 2 BauGB entsprach. Des Weiteren sollte eine Erklärung zum Stand des Neuverfahrens zum Flächen­nutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) abgegeben werden.

 

Die Veröffentlichung zur 2. Offenlegung im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd erfolgte nunmehr im Zeitraum vom 27.12.2011 bis einschließlich 30.01.2012. Die Erklärung zum Stand des Flächen­nutzungsplanes wurde in die Begründung zum B-Plan eingearbeitet.

 

Der Satzungsbeschluss muss neu herbeigeführt werden. Danach können die Planungs­unterlagen erneut der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden und nach Vorliegen der Genehmigung die Veffentlichung zur Inkraftsetzung erfolgen.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1              Stellungnahme der berührten Behörden und sonstigen Träger

              öffentlicher Belange

Anlage 2              Satzungsbeschluss

Anlage 3               Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abw_1.änder_tg3.1 (296 KB)    
Anlage 2 2 satz_beschluss (41 KB)    
Anlage 3 3 lageplan_tg 3.1 (104 KB)