Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Bildung eines Vergabebeirates zur Kontrolle der Verwaltung bei Vergabeverfahren nach VOB/A und VOL/A bei folgenden Wertgrenzen:
Bei den angegebenen Wertgrenzen handelt es sich um Nettobeträge. Bei den Zuständigkeiten des Bürgermeisters handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Die Geschäftsordnung des Vergabebeirates ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1). Erläuterungen:
Nach Beratungen der Stadt Forst (Lausitz) mit den Fraktionen wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung eines Vergabebeirates organisatorisch und rechtlich zu prüfen und eine Geschäftsordnung zu entwerfen.
Nach derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung nimmt der Ausschuss für Bau und Planung die Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A ab einem Wert von über 20.000 € bis 1.000.000 € wahr. Weiterhin ist der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung für die Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A ab einem Wert von über 20.000 € bis 100.000 € zuständig. Diese Wertgrenzen orientieren sich an der Kommunalen Haushalts- und Kassenordnung des Landes Brandenburg, kurz KomHKV, und stellen die Grenzen dar, bis zu denen freihändig vergeben bzw. beschränkt ausgeschrieben werden kann.
Hinweis: Die Zuständigkeiten für den Eigenbetrieb, Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz), ändern sich nicht. Bei gemeinsamen Ausschreibungen mit der Stadt Forst (Lausitz) werden die in der Tabelle genannten Zuständigkeiten angewendet.
Durch die Schaffung des Vergabebeirates würden diese vorgenannten Zuständigkeiten auf den Vergabebeirat übergehen. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) ist in den §§ 3/4 entsprechend der Neuregelung anzupassen.
Der Vergabebeirat führt die Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren im Bereich der VOB und VOL in den jeweiligen Wertgrenzen (siehe Tabelle) durch. Der Vergabebeirat soll alle vier Wochen tagen. Falls erforderlich, ist eine Einberufung auch unterhalb der genannten Frist möglich.
Auf die Erstellung von Vorlagen wird zukünftig verzichtet. Die Erläuterung zur Vergabe bzw. Ausschreibung und deren Einzelheiten erfolgt in der Sitzung des Vergabebeirates. Die Anonymisierung der Bieter ist nicht erforderlich. Die Bewerber und Bieter sowie die den Zuschlag erhaltende Firma können in der Sitzung namentlich bekannt gegeben werden.
Einzelheiten zur Zusammensetzung, Vergütung, Ablauf und Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Geschäftsordnung, die als Anlage 1 beigefügt ist.
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen sind nach derzeitigem Sachstand nicht zu erwarten, da sich durch die Schaffung des Vergabebeirates und die Eingliederung des Sanierungsbeirates in den Ausschuss für Bau und Planung der Sitzungsturnus der anderen Ausschüsse gegebenenfalls verändert bzw. die Einsparungen die Aufwendungen ausgleichen. Anlagen:
Anlage 1 – Geschäftsordnung Vergabebeirat
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