Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0740/2012  

 
 
Betreff: Bildung eines Vergabebeirates zur Kontrolle der Verwaltung bei Vergabeverfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Maywald
Federführend:Zentrale Vergabestelle Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
23.08.2012 
41. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung geändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
27.08.2012 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
29.08.2012 
30. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
geschäftsordnung vergabebeirat

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Bildung eines Vergabebeirates zur Kontrolle der Verwaltung bei Vergabeverfahren nach VOB/A und VOL/A bei folgenden Wertgrenzen:

 

Vergabeart

Wertgrenze

Zuständigkeit

 

VOB

bis 50.000 €

rgermeister

Bauleistungen

über 50.000 €

Vergabebeirat

 

über 1.000.000 €

Haupt- und Wirtschaftsausschuss

VOL

bis 50.000 €

rgermeister

Lieferungen und

über 50.000 €

Vergabebeirat

Leistungen

über 100.000 €

Haupt- und Wirtschaftsausschuss

Freiberufliche

bis 50.000 €

rgermeister

Leistungen

über 50.000 €

Haupt- und Wirtschaftsausschuss

 

Bei den angegebenen Wertgrenzen handelt es sich um Nettobeträge. Bei den Zuständig­keiten des Bürgermeisters handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung.

 

Die Geschäftsordnung des Vergabebeirates ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1).


Erläuterungen:

 

Nach Beratungen der Stadt Forst (Lausitz) mit den Fraktionen wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung eines Vergabebeirates organisatorisch und rechtlich zu prüfen und eine Geschäftsordnung zu entwerfen.

 

Nach derzeit gültiger Zuständigkeitsordnung nimmt der Ausschuss für Bau und Planung die Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A ab einem Wert von über 20.000 € bis 1.000.000 € wahr. Weiterhin ist der Ausschuss für Finanzen und Rechnungs­prüfung für die Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A ab einem Wert von über 20.000 € bis 100.000 € zuständig. Diese Wertgrenzen orientieren sich an der Kommunalen Haushalts- und Kassenordnung des Landes Brandenburg, kurz KomHKV, und stellen die Grenzen dar, bis zu denen freihändig vergeben bzw. beschränkt ausgeschrieben werden kann.

 

Hinweis:

Die Zuständigkeiten für den Eigenbetrieb, Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz), ändern sich nicht. Bei gemeinsamen Ausschreibungen mit der Stadt Forst (Lausitz) werden die in der Tabelle genannten Zuständigkeiten angewendet.

 

Durch die Schaffung des Vergabebeirates würden diese vorgenannten Zuständigkeiten auf den Vergabebeirat übergehen. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) ist in den §§ 3/4 entsprechend der Neuregelung anzupassen.

 

Der Vergabebeirat führt die Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren im Bereich der VOB und VOL in den jeweiligen Wertgrenzen (siehe Tabelle) durch. Der Vergabebeirat soll alle vier Wochen tagen. Falls erforderlich, ist eine Einberufung auch unterhalb der genannten Frist möglich.

 

Auf die Erstellung von Vorlagen wird zukünftig verzichtet. Die Erläuterung zur Vergabe bzw. Ausschreibung und deren Einzelheiten erfolgt in der Sitzung des Vergabebeirates. Die Anonymisierung der Bieter ist nicht erforderlich. Die Bewerber und Bieter sowie die den Zuschlag erhaltende Firma können in der Sitzung namentlich bekannt gegeben werden.

 

Einzelheiten zur Zusammensetzung, Vergütung, Ablauf und Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Geschäftsordnung, die als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen sind nach derzeitigem Sachstand nicht zu erwarten, da sich durch die Schaffung des Vergabebeirates und die Eingliederung des Sanierungsbeirates in den Ausschuss für Bau und Planung der Sitzungsturnus der anderen Ausschüsse gegebe­nenfalls verändert bzw. die Einsparungen die Aufwendungen ausgleichen.


Anlagen:

 

Anlage 1 Geschäftsordnung Vergabebeirat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 geschäftsordnung vergabebeirat (59 KB)