Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt die Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Vereine aus der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2012 lt. Anlage 1 auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine“ vom 01.01.2004 – vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2012 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße.
Erläuterungen:
Für die Förderung der Kulturarbeit von gemeinnützigen Kulturvereinen der Stadt Forst (Lausitz) werden im Ergebnishaushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant. Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26. September 2003) geregelt.
Im Jahr 2012 stehen insgesamt 7.700,00 EUR „Kulturfördermittel“ zur Verfügung. Es wurden 19 Förderanträge von 17 Forster Vereinen eingereicht. Ein Antrag wurde wieder zurückgezogen. Die beantragte Fördersumme beträgt 2012 insgesamt 13.770,00 € (ohne Berücksichtigung der Förderhöchstgrenze). Ein Antrag ist nicht fristgerecht bei der Stadt Forst (Lausitz) eingegangen. Der Antrag auf Kulturförderung des Karnevalsvereins Forst-Sacro 1979 e.V. ist erst am 19.07.2012 eingegangen. Die Verwaltung schlägt vor, auch den verspäteten Antrag bei der Fördermittel- vergabe zu berücksichtigen, da es sich um eine einmalige verspätete Einreichung des Vereins handelt, der Verein in Forst (Lausitz) ein wichtiger Akteur innerhalb der Kulturarbeit ist und die Stadt Forst (Lausitz) daran interessiert ist, Kulturvereine zu fördern und zu unterstützen. Laut Richtlinie darf die Gesamtförderung je Antragsteller 800,00 EUR nicht überschreiten. Aus diesem Grund wird auch bei Vereinen, die mehrere Anträge eingereicht haben und/ oder über der Fördergrenze liegen von einer Antragssumme in Höhe von insgesamt 800,00 EUR ausgegangen. Nach Berücksichtigung der Fördergrenze wurde eine Fördersumme in Höhe von 12.036,52 € bei der Stadt Forst (Lausitz) beantragt. Da die zur Verfügung stehenden Mittel noch immer überschritten werden, müssen bei den beantragten Fördersummen teilweise Kürzungen vorgenommen werden. Der Verwaltungsvorschlag zur Vergabe der Fördermittel für das Jahr 2012 basiert u. a. auf dem Anliegen der Stadt Forst (Lausitz), kinder-, jugend- und familienorientierte Projekte sowie für die Stadt – besonders für die Forster Innenstadt – bedeutsame (kulturell orientierte) Veranstaltungen und Aktivitäten besonders zu unterstützen. Aus diesem Grund soll in diesem Jahr der Antragstellung für wichtige Veranstaltungsprojekte in der Stadt Forst (Lausitz), die vor allem für die Forster Familien kostenfreie Angebote bieten, unter Berücksichtigung der Richtlinie, in weitgehend vollem Umfang entsprochen werden. Die Vereine leisten bei dieser Veranstaltungsplanung und –durchführung über das Maß hinaus aktive Arbeit und bringen großes Engagement und hohe finanzielle Aufwendungen und Eigenleistungen ein. Es wird vorgeschlagen, im Jahr 2012 drei Vereinen Fördermittel für umfassende Veranstaltungsprojekte in Forst (Lausitz) mit Höchstförderung (800 Euro) zu gewähren:
Es wird vorgeschlagen, im Jahr 2012 drei Vereinen Fördermittel für Projekte in Forst (Lausitz) mit verminderter Höchstförderung (600 Euro) zu gewähren:
Es wird vorgeschlagen, die restliche Fördersumme zwischen den übrigen 10 Antragstellern aufzuteilen, wobei dem 1. Forster Frauenchor die volle beantragte Förderung in Höhe von jeweils 187 und 189 Euro gewährt werden sollte. Die verbleibende diesjährige Zuweisung pro Verein würde dementsprechend 312,40 Euro betragen.
Die einzelnen vorgeschlagenen Fördersummen sind aus der beigefügten Anlage Nr. 1 Vergabe von Fördermitteln 2012 an gemeinnützige Kulturvereine zu entnehmen. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2012 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
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