Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0744/2012  

 
 
Betreff: Beschluss zur Verfahrensweise des Vollzuges des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL, VOB und VOF
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lehmann
Federführend:CDU/DSU - Fraktion Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
29.08.2012 
30. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.09.2012 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgezogen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, dass die Vorlagen zur Vergabeentscheidung in den Bereichen VOL, VOB und VOF entsprechend der Zuständigkeitsordnung im Vergabevorschlag das Unternehmen benennt, welches den Zuschlag erhalten soll.

 

Des Weiteren ist in den Erläuterungen der Vergabevorlagen die Anonymität der weiteren Bieter aufzuheben.

 

 


Erläuterungen:

 

Mit Datum vom 09.12.2010 wurde im Ausschuss für Bau und Planung durch die SPD-Fraktion der Vorschlag unterbreitet, die Anonymität der Bieter in den Vorlagen zu wahren. In der Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung wurde durch die SPD-Fraktion diesbezüglich ein Änderungsantrag zur Niederschrift vom 09.12.2010 zu dieser Problematik eingereicht. Diesem Änderungsantrag wurde im Zusammenhang mit der Bestätigung der Niederschrift mit 4/0 zugestimmt.

 

Die Verfahrensweise wird im politischen Raum derzeit nicht mehr mehrheitlich getragen und soll daher geändert werden.

 

Diese Entscheidung beeinflusst nicht, dass die Verwaltung weiter beauftragt wird, die Einrichtung eines Vergabebeirates vorzubereiten und somit dem Ausschuss für Bau und Planung die Sach- und Fachtätigkeit zu erleichtern. Ein entsprechender Entwurf sollte den Fraktionen zum Haupt- und Wirtschaftsausschuss im August vorgelegt werden.