Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0767/2012  

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wilke, Carsten
Federführend:TUIV Team Bearbeiter/-in: Stehno, Kerstin
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.11.2012 
31. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.11.2012 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta)

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der Stadt Cottbus über den Betrieb eines elektronischen Personenstandsregisterverfahrens sowie des IT-Fachverfahrens AutiSta zu.


Erläuterungen:

 

Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG) 2008 wurde die Einführung der elektronischen Personenstandsregister (ePR) beschlossen. Damit wird die Buchführung abgeschafft und der Daten-Zugriff der Standesämter untereinander technisch möglich.

Seit dem 01.01.2009nnen Standesamtsvorgänge elektronisch im ePR abgelegt werden. Ab dem 01.01.2014ssen sie im ePR abgelegt werden.

Die ePR sind sehr komplexe Konstrukte, die ebenso komplex mit dem Standesamtsfachverfahren kommunizieren. Datensicherheit stand von Anfang an an erster Stelle. Das Resultat: es gibt heute nur noch 3 ePR-Hersteller und einen Hersteller für das Standesamtsfachverfahren - Autista, welches wir in der vorletzten Version nutzen. Sowohl ePR als auch Standesamtsfachverfahren (aktuelle Version) müssen in einem Rechenzentrum betrieben werden. Die technischen Voraussetzungen sind durch eine Gemeinde / Kommune nicht mehr zu leisten.

Eine weitere Gesetzes-Novellierung des PStG erfordert den Umstieg auf die aktuelle Version des Fachverfahrens Autista zum 01.04.2013. Damit muß bis dahin der Umstieg auf Rechenzentrumsbetrieb erfolgt sein.

Die Stadt Cottbus hat eine Autista-/ePR Lösung in seinem Kommunalen Rechenzentrum (KRZ-Cottbus) 2011 etabliert und arbeitet seit dem 01.01.2012 im Produktionsbetrieb. Das KRZ-Cottbus bietet seine Lösung seitdem in Abstimmung mit dem Land Brandenburg den Brandenburger Standesämtern über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §23 GKG an.

Um die Vorzüge eines zentralen Landes-ePR zu nutzen, plant das Land Brandenburg derzeit eine Verordnung zum Betrieb des zentralen Landes-ePR beim einzigen Rechenzentrum im Land Brandenburg - dem KRZ-Cottbus auf freiwilliger Basis.

Damit kann jeder Standesbeamte im Land Brandenburg jede Urkunde aus dem ePR per Suchregister finden und ausstellen. Der Bürger braucht sich nur noch an sein Wohnsitz-Standesamt zu wenden, wenn es um Brandenburger Vorgänge aus diesem ePR geht.

Das ist auch der Grund, warum alle Brandenburger Standesämter für eine zentrale Landes-ePR-Lösung votieren. In der Stadt Forst (Lausitz) können damit die Vorgänge von ca. 90% aller Einwohner abgedeckt werden.

Aus diesem Grund schließt die Stadt Forst (Lausitz) mit der Stadt Cottbus eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) ab.

Da die Kosten für den Betrieb beim KRZ Cottbus unter 50.000 Euro liegen, bedarf es hierzu keines Beschlusses im Haupt- und Wirtschaftsausschuss.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

11.1.02.300 / 52220000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

ca. 4.500,00

EUR   ab 2013

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) (443 KB)