Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0773/2012  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2013/2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Richter, Anika
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
05.11.2012 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.11.2012 
31. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.11.2012 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2013/2014
Zuordnung von Straßen
Planausschnitt Schulbezirke 2013/2014

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2013/2014.

 


Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, „für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist“. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§ 106 (5) BbgSchulG).

 

Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest (§ 103 (4) BbgSchulG). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 27.März 2012 schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 23 Schüler/innen vor.

 

Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst gleich starke Klassen gebildet werden.

 

Im Schuljahr 2013/2014 werden 137 Schüler/innen (Stand 12. Oktober 2012) in städtische Schulen eingeschult. Ausgehend von dem Beschluss SVV/0474/2010 „Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) und Beschluss zur Auflösung der Grundschule Noßdorf und der Grundschule Keune“ und den Schulanfängerzahlen wurde folgende Verteilung der ersten Klassen vorgenommen:

 

Grundschule

Anschrift

Klassen-
anzahl

Schüler-
anzahl

Forst Mitte

Max-Fritz-Hammer-Straße 15

zwei

55

Keune

Keuner Straße 100

eine

26

Nordstadt

Frankfurter Straße 48

zwei

56

 

Aus den Erfahrungswerten der letzten Einschulungsjahre sind in städtischen Schulen für das Schuljahr 2013/2014 mindestens 20 Zurückstellungen zu erwarten. Die diesbezüglichen Entscheidungen treffen die jeweiligen Schulleitungen nicht vor dem Monat Mai. Deshalb kann die daraus resultierende Schülerreduzierung  hier noch keinem Schulstandort zugeordnet werden.

 

FLEX-Klassen werden in den Grundschulen Nordstadt, Forst Mitte und Keune weitergeführt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

-          Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2013/2014

-          Zuordnung von Straßen

-          Planausschnitt Schulbezirke 2013/2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2013/2014 (8 KB)    
Anlage 2 2 Zuordnung von Straßen (27 KB)    
Anlage 3 3 Planausschnitt Schulbezirke 2013/2014 (2543 KB)