Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0288/2000  

 
 
Betreff: Beitritt der Stadt Forst (Lausitz) in den Gewerbeverein "Rosenstadt" Forst (Lausitz) e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hans
Federführend:Dezernent II Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole
Beratungsfolge:
Wirtschafts- /Landwirtschaftsausschuß Vorberatung
15.11.2000 
15.Sitzung des Wirtschafts- /Landwirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
22.11.2000 
19. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung Vorberatung

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt den Beitritt in den

"Gewerbeverein Rosenstadt" Forst (Lausitz) e.V.


Erläuterungen:

 

Der "Gewerbeverein Rosenstadt" Forst (Lausitz) e.V. wurde am 24.02.1999 gegründet.

 

Ziel des Gewerbevereines ist es, die gemeinsamen Interessen der Gewerbetreibenden und der Stadt Forst (Lausitz) zu vertreten. (z.B. Durchführung von Messen, Märkten, Veranstaltungen, Gemeinschaftswerbung, Mitwirkung bei der Stadtentwicklungs usw.)

 

Damit soll erreicht werden, das Stadtprofil auszuprägen, das Stadtklima positiv zu verändern und die Attraktivität der Stadt durch gemeinsame Aktionen zu verbessern.

 

Auf Grund der Wichtigkeit der Vereinsaufgaben sollte auch die Stadt Forst (Lausitz) den Gewerbeverein beitreten.

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.04.1999 wurde die Beschlußvorlage 98/99 (Beitritt der Stadt Forst (Lausitz) in den "Gewerbeverein Rosenstadt") nicht in die Tagesordnung aufgenommen, weil zum damaligen Zeitpunkt der Gewerbeverein noch nicht in das Vereinsregister eingetragen war. Am 26.09.2000 wurde der Gewerbeverein im Vereinsregister des Amtsgerichtes Cottbus unter der Register-Nr. VR 1600 CB eingetragen. Somit bestehen von Seiten der Stadt Forst (Lausitz) Hinderrungsgründe, dem "Gewerbeverein Rosenstadt" beizutreten.

 

Folgende jährliche Mitgliedsbeiträge wurden vom Gewerbeverein erhoben:

 

100,00 DM bei bis zu 4 Mitarbeitern

200,00 DM ab 5 Mitarbeitern.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagen: