Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 5 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) überplanmäßige Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von ca. 100.000,00 Euro.
Erläuterungen: Mit der Tarifeinigung vom 31.03.2012 wurde unter anderem eine Erhöhung des Tabellenentgeltes in Höhe von 3,5 Prozent/Monat ab dem 01.03.2012 beschlossen. Bei den Planungen für das Haushaltsjahr 2012 wurden jedoch für Tariferhöhungen lediglich 1 Prozent zu Grunde gelegt, da die letzten Tariferhöhungen in den Jahren 2010 und 2011 lediglich zwischen 0,5 Prozent und 1,2 Prozent lagen. Nach einer erfolgten Überprüfung und Hochrechnung sind überplanmäßige Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von ca. 100.000,00 € zu erwarten. Zur Deckung der überplanmäßigen Personalaufwendungen wird auf die Anlage zur Vorlage verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Mittel zur Deckung der Personalkosten
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