Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 4. Änderungssatzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend der Anlage 1.
Die Gebührenkalkulation entsprechend den Anlagen 2, 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Gemäß Brandenburgischem Wassergesetz obliegt den Gemeinden die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Sammelgruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes.
Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurde die Transportleistung zum Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen im Jahr 2010 öffentlich ausgeschrieben und für die Jahre 2011 und 2012 an die der Firma Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH vergeben. Der derzeitige Vertrag mit der Firma Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH läuft zum 31.12.2012 aus. Die Leistung ist daher ab dem 01.01.2013 neu zu vergeben und wurde dementsprechend erneut öffentlich ausgeschrieben. Die bisherigen Transportpreise konnten im Ergebnis der erneuten Ausschreibung nicht bestätigt werden. Die künftigen Transportkosten können somit mit den derzeitigen Entsorgungsgebühren nicht gedeckt werden, so dass eine Anpassung der Entsorgungsgebühren erforderlich ist.
Für die notwendige Gebührenanpassung erfolgte eine Gebührenkalkulation. Grundlage der Kalkulation bildete die Gebührenkalkulation gemäß der Beschlussvorlage SVV / 0458 / 2010. Bei der Gebührenanpassung wurden jedoch nur die neuen Transportkosten berücksichtigt und somit nur der Punkt 4 der Kalkulation überarbeitet.
Die 4. Änderungssatzung der Fäkaliensatzung ist in der Anlage 1 dargestellt. Die entsprechende Kalkulation der Entsorgungsgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung ist in der Anlage 2, die Kalkulation für die Sickerwasserentsorgung in der Anlage 3 und die Kalkulation des Zuschlages für eine Notentsorgung in der Anlage 4 enthalten.
Anlagen: Anlage 1: 4. Änderungssatzung Anlage 2: Gebührenkalkulation Anlage 3: Kalkulation der Entsorgungsgebühr für Deponiesickerwasser Anlage 4: Kalkulation des Zuschlages für eine Notentsorgung Anlage 5: Synopse
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