Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0783/2012  

 
 
Betreff: 4. Änderungssatzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Seidel
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
12.11.2012 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.11.2012 
31. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.11.2012 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - 4. Änderungssatzung 30.11.2012
Anlage 2 - Gebührenkalkulation 30.11.2012
Anlage 3 - Kalkulation der Entsorgungsgebühr
Anlage 4 - Kalkulation Zuschlag Notentsorgung
Anlage 5 - Synopse_1 30.11.2012

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 4. Änderungssatzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend der Anlage 1.

 

Die Gebührenkalkulation entsprechend den Anlagen 2, 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Gemäß Brandenburgischem Wassergesetz obliegt den Gemeinden die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Sammelgruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes.

 

Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurde die Transportleistung zum Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen im Jahr 2010 öffentlich ausgeschrieben und für die Jahre 2011 und 2012 an die der Firma Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH vergeben. Der derzeitige Vertrag mit der Firma Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH läuft zum 31.12.2012 aus. Die Leistung ist daher ab dem 01.01.2013 neu zu vergeben und wurde dementsprechend erneut öffentlich ausgeschrieben. Die bisherigen Transportpreise konnten im Ergebnis der erneuten Ausschreibung nicht bestätigt werden. Die künftigen Transportkosten können somit mit den derzeitigen Entsorgungsgebühren nicht gedeckt werden, so dass eine Anpassung der Entsorgungsgebühren erforderlich ist.

 

r die notwendige Gebührenanpassung erfolgte eine Gebührenkalkulation. Grundlage der Kalkulation bildete die Gebührenkalkulation gemäß der Beschlussvorlage SVV / 0458 / 2010. Bei der Gebührenanpassung wurden jedoch nur die neuen Transportkosten berücksichtigt und somit nur der Punkt 4 der Kalkulation überarbeitet.

 

Die 4. Änderungssatzung der Fäkaliensatzung ist in der Anlage 1 dargestellt. Die entsprechende Kalkulation der Entsorgungsgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung ist in der Anlage 2, die Kalkulation für die Sickerwasserentsorgung in der Anlage 3 und die Kalkulation des Zuschlages für eine Notentsorgung in der Anlage 4 enthalten. 

 

 


Anlagen:

Anlage 1: 4. Änderungssatzung

Anlage 2: Gebührenkalkulation

Anlage 3: Kalkulation der Entsorgungsgebühr für Deponiesickerwasser

Anlage 4: Kalkulation des Zuschlages für eine Notentsorgung

Anlage 5: Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - 4. Änderungssatzung 30.11.2012 (13 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Gebührenkalkulation 30.11.2012 (13 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Kalkulation der Entsorgungsgebühr (6 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Kalkulation Zuschlag Notentsorgung (4 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Synopse_1 30.11.2012 (12 KB)