Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0794/2012  

 
 
Betreff: Information zum Regionalen Entwicklungskonzept (REK) Cottbus - Guben - Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Anhörung
16.01.2013 
32. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Anhörung
Anlagen:
Anlage 1 - Geltungsbereich
Anlage 2 - Präsentation
Anlage 3 - Cottbuser Erklärung
Anlage 4 - Organisationsstruktur

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss nimmt das Regionale Entwicklungskonzept (REK) Cottbus Guben Forst (Lausitz) sowie die beigefügte gemeinsame Erklärung und den Vorschlag für eine Organisationsstruktur zur Kenntnis.


Erläuterungen:

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg, Referat GL 4, hat ein Regionales Entwicklungskonzept für die Region der Mittelbereiche Forst (Lausitz) und Guben sowie das Oberzentrum Cottbus erarbeitet (Geltungsbereich siehe Anlage 1). Ziel ist es, auf der Grundlage dieses Konzeptes einen Impuls für eine koordinierte interkommunale Zusammenarbeit und Weiterentwicklung der Region unter besonderer Berücksichtigung des Gebietsdreiecks zwischen den drei genannten Städten und dem Themenfeld Freizeit und Erholung zu geben.

 

Mit der Planung beauftragt war eine Bürogemeinschaft, bestehend aus den Büros dieraumplaner, INPOLIS und BTE.

 

Eine erste Informationsveranstaltung fand am 11.11.2011 bei der Landesplanungsabteilung in Cottbus statt. Es folgten die öffentliche Auftaktveran­staltung am 16.02.2012 in Forst (Lausitz), zu der unter anderem auch der Stadtverordnetenvorsteher und die Vorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) sowie der Bürgermeister und die Verwaltungsvorstände eingeladen waren.

 

Am 07.05.2012 fand in Guben die Zukunftswerkstatt und am 15.08.2012 in Peitz die Strategiewerkstatt statt, zu denen jeweils zahlreiche Akteure aus der Region eingeladen waren. Weiterhin fanden zahlreiche Expertengespräche statt und vier Beratungen im Rahmen der koordinierenden Steuerungsgruppe.

 

Auf der Grundlage des REK soll durch die beteiligten Kommunen eine Erklärung als Grundlage für dessen Umsetzung unterzeichnet werden. Diese „Cottbuser Erklärung“ (siehe Anlage 3) dient als Grundlage für die Entwick­lung einer regionalen Partnerschaft zur Umsetzung der im REK vorgeschlagenen Schlüssel­maßnahmen. Eine unmittelbare finanzielle Verpflichtung ist daraus nicht abzu­leiten.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen muss unter Berücksichtigung der finanziellen Spielräume der beteiligten Kommunen erfolgen. Zur Koordinierung wird durch die Gemeinsame Landes­planungsabteilung ein Vorschlag für eine Organisationsstruktur unterbreitet, auf die sich die beteiligten Kommunen verständigen sollten (siehe Anlage 4).


Anlagen:

 

Anlage 1 Geltungsbereich REK

Anlage 2 REK Präsentation

Anlage 3 Cottbuser Erklärung“

Anlage 4 Organisationsstruktur

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Geltungsbereich (101 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Präsentation (3901 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Cottbuser Erklärung (101 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Organisationsstruktur (671 KB)