Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss nimmt das Regionale Entwicklungskonzept (REK) Cottbus – Guben – Forst (Lausitz) sowie die beigefügte gemeinsame Erklärung und den Vorschlag für eine Organisationsstruktur zur Kenntnis. Erläuterungen:
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg, Referat GL 4, hat ein Regionales Entwicklungskonzept für die Region der Mittelbereiche Forst (Lausitz) und Guben sowie das Oberzentrum Cottbus erarbeitet (Geltungsbereich siehe Anlage 1). Ziel ist es, auf der Grundlage dieses Konzeptes einen Impuls für eine koordinierte interkommunale Zusammenarbeit und Weiterentwicklung der Region unter besonderer Berücksichtigung des Gebietsdreiecks zwischen den drei genannten Städten und dem Themenfeld Freizeit und Erholung zu geben.
Mit der Planung beauftragt war eine Bürogemeinschaft, bestehend aus den Büros dieraumplaner, INPOLIS und BTE.
Eine erste Informationsveranstaltung fand am 11.11.2011 bei der Landesplanungsabteilung in Cottbus statt. Es folgten die öffentliche Auftaktveranstaltung am 16.02.2012 in Forst (Lausitz), zu der unter anderem auch der Stadtverordnetenvorsteher und die Vorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) sowie der Bürgermeister und die Verwaltungsvorstände eingeladen waren.
Am 07.05.2012 fand in Guben die Zukunftswerkstatt und am 15.08.2012 in Peitz die Strategiewerkstatt statt, zu denen jeweils zahlreiche Akteure aus der Region eingeladen waren. Weiterhin fanden zahlreiche Expertengespräche statt und vier Beratungen im Rahmen der koordinierenden Steuerungsgruppe.
Auf der Grundlage des REK soll durch die beteiligten Kommunen eine Erklärung als Grundlage für dessen Umsetzung unterzeichnet werden. Diese „Cottbuser Erklärung“ (siehe Anlage 3) dient als Grundlage für die Entwicklung einer regionalen Partnerschaft zur Umsetzung der im REK vorgeschlagenen Schlüsselmaßnahmen. Eine unmittelbare finanzielle Verpflichtung ist daraus nicht abzuleiten.
Die Umsetzung der Maßnahmen muss unter Berücksichtigung der finanziellen Spielräume der beteiligten Kommunen erfolgen. Zur Koordinierung wird durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung ein Vorschlag für eine Organisationsstruktur unterbreitet, auf die sich die beteiligten Kommunen verständigen sollten (siehe Anlage 4). Anlagen:
Anlage 1 – Geltungsbereich REK Anlage 2 – REK – Präsentation Anlage 3 – „Cottbuser Erklärung“ Anlage 4 – Organisationsstruktur
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