Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Forst, Teilgebiet 5A“ in seinem Geltungsbereich zu erweitern.
Der Plangebietsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 5A“ in der Fassung der 1. Änderung ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) vom 14. Juli 2006 in Kraft getreten.
Aufgrund des Expansionswunsches eines in diesem Teilgebiet ansässigen Betriebes soll eine Erweiterung in südlicher Richtung bis zur Bundesautobahn A 15 erfolgen. Auch in dem Erweiterungsbereich soll ein Industriegebiet i.S.d. § 9 BauNVO entwickelt werden.
Der Aufstellungsbeschluss geht konform mit dem Beschluss im Haupt- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Forst (Lausitz) vom 15.11.2010 zur „Fortentwicklung des Wirtschaftsstandortes Forst (Lausitz) mit dem Schwerpunkt Gewerbegebiet Süd“ (Vorlage SVV/0459/2010).
Anlagen:
Lageplan
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