Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „Stellplatzanlage am Domsdorfer Kirchweg“. Der Plangebietsbereich ist wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstückes 808, Flur 41, Gemarkung Forst
Im Osten: durch die Verkehrsfläche Domsdorfer Kirchweg
Im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst
Im Westen: durch eine Parallele von ca. 31,5 m zum Domsdorfer Kirchweg, ausgehend vom nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst, in nordwestlicher Richtung verlaufend
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Das Hotel Rosenstadt Forst im Domsdorfer Kirchweg besitzt auf dem eigenen Grundstück lediglich Stellplätze für Personenkraftwagen. Benötigt wird in unmittelbarer Nähe eine Stellplatzanlage für Reisebusse. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Hotels bietet sich eine ca. 1.100 m² große Fläche an.
Aufgrund der bisherigen Außenbereichsanlage muss ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Baurecht durchgeführt werden.
Parallel hierzu ist eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan erforderlich.
Anlagen:
Lageplan
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