Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0802/2013  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für die Kanalbaumaßnahme "Erneuerung/Neubau der Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisation Kegeldamm" in Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Przychodzki
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
31.01.2013 
45. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
27.02.2013 
33. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
130115_LP1 AUSSCHUSSSITZUNG- SW-NW
130115_LP2 AUSSCHUSSSITZUNG- SW-NW

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Kanalbaumaßnahme Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation Kegeldamm, Teilabschnitt Sorauer Straße bis Max-Fritz-Hammer-Straße, Teilabschnitt Kegeldamm bis Rüdigerstraße und Neubau der Niederschlagswasserkanalisation Kegeldamm Forst (Lausitz), Teilabschnitt Sorauer Straße bis Gutenbergplatz und Gutenbergeplatz bis Anbindung Niederschlagswasserkanal Mühlenstraße“.


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) plant die grundhafte Erneuerung des Kegeldamms im Teilabschnitt Sorauer Straße bis Gutenbergplatz. Im Vorfeld des Bauvorhabens wurde der vorhandene Schmutzwasserkanal einer optischen Inspektion unterzogen. Im Ergebnis der Inspektion war festzustellen, dass der Kanal erhebliche Schäden aufweist.

 

Bedingt durch vorhandene Unter- und Oberbögen, verbunden mit einem teilweise unter dem zulässigen Mindestgefälle liegenden Sohlgefälle ist eine Sanierung des Kanalabschnittes nicht möglich, sodass eine vollständige Erneuerung des Kanals erforderlich ist.

 

Zur Verbesserung der hydraulischen Abflussverhältnisse sowohl für den Kanal im Kegeldamm, aber auch perspektivisch für den Kanal in der Görlitzer Straße ist daher vorgesehen, den Schmutzwasserkanal in der Max-Fritz-Hammer-Straße, im Teilabschnitt zwischen Kegeldamm und Rüdigerstraße ebenfalls zu erneuern. Dadurch kann ein Mindest­gefälle von 0,5 % über die gesamte Baustrecke gewährleistet werden. Gleichzeitig werden die Grundstücksanschlussleitungen erneuert.

 

Im verbleibenden Abschnitt bis zum Gutenbergplatz ist kein SW-Kanal erforderlich.

 

Im gesamten Bauabschnitt des Kegeldamms ist kein Niederschlagswasserkanal vorhanden. Das Niederschlagswasser wird gegenwärtig über Straßenabläufe in das Neißevorland abge­leitet Diese Form der Niederschlagswasserableitung wurde für die Zukunft vom LUGV aus Hochwasserschmutzgründen untersagt. Von daher muss ein neuer Niederschlagswasser­kanal errichtet werden, der an den neu errichteten Niederschlagswasserkanal in der Mühlen­straße anschließt.

 

Die Baukosten für den Schmutzwasserkanal belaufen sich nach der vorliegenden Kostenbe­rechnung auf ca. 217.000,00 EUR brutto undr den Niederschlagswasserkanal auf ca. 340.000,00 EUR brutto.

 

In den beiliegenden Lageplänen (Blatt 1 und 2) sind die geplanten Kanaltrassen dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

557.000,00

EUR

(Pos. 62+63)  553.000,00

EUR

20.543,77

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lagepläne Blatt 1 bis 3

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 130115_LP1 AUSSCHUSSSITZUNG- SW-NW (1720 KB)    
Anlage 2 2 130115_LP2 AUSSCHUSSSITZUNG- SW-NW (1533 KB)