Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg, 2. Abschnitt, 1. BA (Forstweg, TA Am Wasserwerk bis W.-Busch-Straße und Feldstraße, TA W.-Busch-Straße bis Haus-Nr. 4). Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) plant den Straßenbau in einigen Straßen im südlichen Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang sollen die alten schadhaften Abwasserkanäle schrittweise erneuert werden. Diese Erneuerung ist im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) enthalten.
Das Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg erfasst, bedingt durch die jetzt größere Zulauftiefe zum Pumpwerk folgende Straßen:
Ø Sandweg, nördlicher Teil Ø Fabrikstraße Ø Grabenweg, westlicher Teil (1. Abschnitt) Ø Dünenweg Ø Buschweg Ø Weißagker Weg Ø Forstweg, südlicher Teil Ø Gertraudenweg und Ø Andreas-Hofer-Straße.
Durch den Anschluss der letztgenannten Straßen entfällt ein zweiter Pumpvorgang durch das PW Am Busch.
Das Gesamtvorhaben befindet sich teilweise in den Trinkwasserschutzzonen II und III des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Forst (Lausitz). Die Schutzzonen für das Wasserwerk Forst (Lausitz) wurden im März 2009 neu festgesetzt. Das Gefährungspotenzial für die Schutzzone II wird seitens der unteren Wasserbehörde und des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als hoch eingeschätzt.
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss hat mit Beschlussvorlage Nr. SVV/0588/2011 am 07.09.2011 die Ausführungsplanung für den 1. Abschnitt bestätigt.
Im Rahmen der Vorplanung wurden die vorhandenen Kanäle mit TV-Befahrungen untersucht und aufgrund ihrer Schäden nach DWA-M 149 die Schäden klassifiziert.
Im 2. Abschnitt, 1. BA, weisen die vorhandenen Kanäle zahlreiche Schadstellen in Form von einragenden Dichtungen, Wurzeleinwuchs und Scherbenbildung sowie Lageabweichungen auf, welche die Funktionstüchtigkeit stark einschränken. Die Folge sind häufige Schadensereignisse, die durch laufende Unterhaltungsmaßnahmen beseitigt werden müssen.
Die Art der vorliegenden Schäden macht gemäß DWA-M 149 die Einordnung in die Zustandsklassen erforderlich:
0 – sofortige Schadensbeseitigung (1 Haltung) und 1 – kurzfristige Schadensbeseitigung (7 Haltungen)
Da das Sohlgefälle der vorhandenen Kanäle mit bis zu 2,0 % ungenügend ist und die Kanaltiefen für das Gesamtvorhaben zu gering sind, ist der Neubau der Kanäle erforderlich. Eine Sanierung der Kanäle ist hier nicht geeignet.
Künftig sollen ein Kanalmindestgefälle von 5 % und Kanalanfangstiefen von 1,50 m eingehalten werden.
Im Bereich der Trinkwasserschutzzone II kommen in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde wandverstärkte Kunststoffrohre mit fest eingelegter FE-Dichtung zum Einsatz. Damit sind die Bedingungen zum Einsatz in Gebieten mit hohem Gefärdungspotenzial gemäß ATV-DVWK-M 146 erfüllt. Im übrigen Bereich kommen Steinzeugrohre zum Einsatz.
Im Teilabschnitt Feldstraße wird der Kanal erstmalig hergestellt. Die betroffenen Grundstücke besitzen jedoch bereits eine Schmutzwasserableitung über die vorgelagerten Grundstücke in den Kanal im Forstweg. Diese Ableitung entspricht nicht dem Stand der Technik.
Die Baukosten belaufen sich nach der Kostenberechnung auf ca. 221.000,00 EUR.
In dem beiliegenden Lageplänen 1 und 2 sind die Leitungstrassen dargestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan
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